Lt. Landgericht Hamburg macht man sich ja den Inhalt des Linkes "zu Eigen", sobald man den setzt.
Nicht einmal ansatzweise hat das Landgericht so etwas behauptet. Das genannte Urteil bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall, der nicht verallgemeinert werden kann. Die von Dir aufgestellte Behauptung, man mache sich automatisch jeden Link zu eigen, verkehrt das Urteil völlig.
http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/
Auch wenn das Landgericht Hamburg absolut unpofessionell arbeitet
Zumindest in dem genannten Urteil hat das Landgericht absolut professionell gearbeitet, denn es hat korrekt erkannt, dass der Beklagte die angebliche Distanzierung nur eingefügt hatte, weil er glaubte seinen Gegner damit ungestraft beleidigen zu können.
Nicht einmal ansatzweise hat das Landgericht so etwas behauptet. Das genannte Urteil bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall, der nicht verallgemeinert werden kann. Die von Dir aufgestellte Behauptung, man mache sich automatisch jeden Link zu eigen, verkehrt das Urteil völlig.
http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/
Zumindest in dem genannten Urteil hat das Landgericht absolut professionell gearbeitet, denn es hat korrekt erkannt, dass der Beklagte die angebliche Distanzierung nur eingefügt hatte, weil er glaubte seinen Gegner damit ungestraft beleidigen zu können.