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Mi, 18. September 2013, 13:22

Gesellschaft::Politik/Recht

FSFE: Wahlprüfsteine zur hessischen Landtagswahl

Die Free Software Foundation Europe hat ihre Freie-Software-Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Hessen am 22. September 2013 veröffentlicht

FSFE

Die Wahlprüfsteine der Free Software Foundation Europe für die Hessenwahl sollen ans Tageslicht bringen, inwieweit sich die Landesverbände der hessischen Parteien anlässlich der anstehenden Landtagswahl mit dem Thema freie Software auseinandergesetzt haben.

Trotz wiederholter Nachfrage hat die SPD laut FSFE nicht auf die Fragen geantwortet. FDP und Linke taten sich mit einer Bewertung offenbar schwer und übernahmen einfach 1:1 die Antworten ihrer Bundesverbände, was es trotz genereller Zustimmung mit den Ansichten ihrer Parteien auf Bundesebene kaum zulässt, den Kenntnisstand im Landesverband zu beurteilen. Ebenfalls enttäuschend fiel die Antwort der CDU aus, die schon vor der Wahl ihre Aussagen relativierte.

Laut Matthias Kirschner, Deutschlandkoordinator der FSFE, erwartet die FSFE im Zusammenhang mit den bisherigen Erfahrung keine Unterstützung für freie Software seitens der großen Volksparteien, vor allem von der CDU nicht. Lediglich Grüne und Piraten formulierten klare und positive Positionen für die Verbreitung freier Software, die Förderung von freien Software-Unternehmen in Deutschland und die Kontrolle über die eigene IT.

Die hessischen Grünen sehen freie Software als Möglichkeit zur Vermeidung der digitalen Spaltung und wollen freie Software und offene Standards vorantreiben, weil letztere das landespolitischen Handeln in vielen Bereichen fördern. Ferner wollen die Grünen, dass mit öffentlichen Geldern entwickelte Software-Entwicklung als freie Software veröffentlicht wird. Außerdem halten die Grünen Werbung für unfreie Software für unangebracht sowie technisch unnötig und wollen die öffentliche Verwaltung in diesen Punkten aufklären. Außerdem soll gerade im Bildungssektor das Festlegen auf einen Software-Hersteller vermieden werden. Die Grünen regen zudem eine Art Gütesiegel für freie Software an, um im Zusammenhang mit dem Begriff irreführende Vermarktung zu unterbinden.

Die hessische CDU relativiert gleich die meisten ihrer Antworten selbst. Zwar soll öffentlich finanzierte Software grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, aber nicht, wenn diese aus »lizenzrechtlichen oder hoheitlichen Gründen« entwickelt wurde. So befürwortet die Hessen-CDU z.B. auch die Veröffentlichung von Elster-Formular als freie Software, aber nur »wenn keine sicherheitspolitischen oder wirtschaftlichen Gründe dagegen sprechen«. Zu keiner klaren Aussage kommt die hessische CDU auch in der Frage, ob öffentliche Einrichtungen bei beauftragter Softwareentwicklung sämtliche Nutzungsrechte bekommen sollen, hebt aber hervor, dass Software, die von der öffentlichen Verwaltung beauftragt wird, Gegenstand individueller Vereinbarungen ist. Die hessische CDU will auch Werbung für »lizenzpflichtige Software« verhindern, bezeichnet aber Adobes Reader fälschlicherweise als lizenzfrei und vertritt in diesem Zusammenhang die Position, dass die jeweilige Behörde selbst entscheiden können müsse, welches der »lizenzfreien« Produkte sie als PDF-Reader zur Verfügung stellen will. Trotzdem will die CDU aber auch den diesbezüglichen Hinweis im Migrationsleitfaden umsetzen, nach dem Behörden nicht ausschließlich den Adobe Acrobat Reader empfehlen sollen, sondern auch den von der FSFE bereitgestellten HTML-Baustein. Die hessische FDP fordert die gebührenfreie Lizenzierung von Standards und will sich für plattformunabhängige Lehrmittel einsetzen, während die CDU die Frage nach der Lizenzierung von Standards umgeht. Nach Ansicht der Hessen-CDU sollen offene Standards nur dort verwendet werden, »wo es sinnvoll« ist, befürwortet aber ausdrücklich den Einsatz unfreier Software in der Bildung, wenn das die Privatwirtschaft erfordert. In puncto Softwarepatente sieht die CDU Hessen nur in Einzelfällen primär rechtliche und weniger politische Probleme. Die Hessen CDU sieht zwar eine Notwendigkeit zum Verhindern von Trivial-Patenten, geht aber mit ihrer grundsätzlichen Nicht-Ablehnung von Softwarepatenten in Gegenposition zur Bundes-CDU und allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien und deren Unterstützung eines interfraktionellen Antrag gegen Softwarepatente.

Klare Aussagen gibt es erwartungsgemäß von den hessischen Piraten. Diese wollen öffentlich finanzierte Software dem Steuerzahler wieder zur Verfügung stellen, wobei es Grundbedingung ist, dass die Verwaltung stets selbst den Quellcode erhält. Auch soll die Öffentliche Verwaltung keine Werbung für unfreie Software machen und keine Nutzung von unfreier Software verlangen. Ferner sollen die Verwaltungen und insbesondere Bildungseinrichtungen ihre gesamte technische Infrastruktur schrittweise auf freie Software umstellen. In der Forderung, dass Anwender freier Betriebssysteme ihre Steuerdaten ebenfalls online übermitteln können sollen, gehen die Piraten noch weiter als die übrigen Parteien mit Ausnahme der CDU. So sollen die Schnittstellen des Elster-Servers nach Ansicht der Piraten offengelegt werden, damit alle Anbieter eigene Lösungen entwickeln können. In Folge sollte die Weiterentwicklung der bestehenden Software eingestellt werden und Elster stattdessen als freie Software veröffentlicht werden. Ferner wollen sich die hessischen Piraten sowohl im Bundestag als auch in gemeinschaftlichen Arbeitsgruppen von Bund und Ländern generell für ein Bevorzugen freier Software in der Verwaltung einsetzen.

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