Ja, kann er. Die rechte an TrueCrypt liegen bei der "TrueCrypt Foundation", was vergleichbar mit einem eingetragenen Verein in Deutschland ist. Die Foundation ist eine juristische Person und kann somit (vertreten durch einen Anwalt) auch vor gericht klagen in den USA. (Und somit auch weltweit ueber die Berner Convention.)
Wie weist denn der Anwalt dabei nach, dass der Autor und damit der angebliche Rechteinhaber überhaupt existiert, insofern dieser zwingend anonym bleiben möchte?
Angenommen, der Anwalt vertritt dann letztlich keinen Autoren, sondern über die Truecrypt Foundation nur eine weitere, andersnamige Organisation, dann sollte das doch vor Gericht offengelegt werden müssen?
Ja, kann er. Die rechte an TrueCrypt liegen bei der "TrueCrypt Foundation", was vergleichbar mit einem eingetragenen Verein in Deutschland ist.
Die Foundation ist eine juristische Person und kann somit (vertreten durch einen Anwalt) auch vor gericht klagen in den USA. (Und somit auch weltweit ueber die Berner Convention.)
Danke!
Wie weist denn der Anwalt dabei nach, dass der Autor und damit der angebliche Rechteinhaber überhaupt existiert, insofern dieser zwingend anonym bleiben möchte?
Angenommen, der Anwalt vertritt dann letztlich keinen Autoren, sondern über die Truecrypt Foundation nur eine weitere, andersnamige Organisation, dann sollte das doch vor Gericht offengelegt werden müssen?