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Thema: Aus XBMC wird Kodi

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von kamome umidori am So, 3. August 2014 um 20:12 #

Und weil das so unkritisch ist, gibt es heute auch die Website mobilix.de nicht mehr (in der ursprünglichen Form) ...

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    Von Nur ein Leser am Mo, 4. August 2014 um 12:42 #

    Das sagt mir leider gar nichts, ein paar erläuternde Ausführungen wären nett gewesen. (Was war mobilix.de, warum gibt es das nicht mehr, was hat das mit Markenrecht/KODI zu tun?)

    Außerdem, was hat das jetzt konkret mit meinen Ausführungen zu tun?

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      Von Historie am Mo, 4. August 2014 um 18:05 #

      Das war eine Seite mit dem Thema "Unix auf mobilen Geräten"; deren Betreiber von einem französischen Verlag verklagt wurde, [meinung]weil dieser nicht in der Lage war, diese Webseite von einem dicken Comic-Gallier zu unterscheiden.[/meinung]

      Details sind beispielsweise dort zu entnehmen: http://archive.today/8aCvS

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        Von Nur ein Leser am Di, 5. August 2014 um 12:08 #

        OK, danke.

        Klingt tatsächlich etwas dubios, ich hätte da auch erst mal keine große Verwechslungsgefahr angenommen. Aber natürlich gilt auch im Markenrecht: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand", so dass man den Ausgang eines Prozesses nicht sicher vorhersagen kann.

        Bezogen auf meine obigen Ausführungen möchte ich nochmals klarstellen: Es ist durchaus möglich, dass die Verwendung des Namens "Kodi" markenrechtliche Probleme nach sich ziehen könnte. Es ist an XBMC, dies zu überprüfen und ggfs. von Experten abwägen zu lassen. ABER in Bezug auf den angesprochenen Haushaltswarendiscounter KODI aus NRW ist es aus meiner Sicht ziemlich UNWAHRSCHEINLICH (nicht unmöglich), dass dort eine Verwechslungsgefahr besteht.

        Außerdem wollte ich darauf hinweisen, dass man durchaus für eine Firma oder ein Produkt einen schon etablierten Namen verwenden darf (eben wenn keine Verwechslungsgefahr), das ist nicht per se verboten.

        Übrigens: Sollte KODI der Discounter gegen XBMC/Kodi vorgehen, darf man das nicht negativ bewerten. Markeninhaber müssen ihre Marken nutzen und gegen Missbrauch verteidigen, sonst verlieren sie die Rechte daran. Oft geht es dann wirklich nur darum, den Sachverhalt rechtlich abklären zu lassen (damit man später dem Markenregister nachweisen kann, die Marke verteidigt zu haben).

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