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Mi, 1. Oktober 2014, 14:05

Gesellschaft::Politik/Recht

FSFE: Bundesnetzagentur will Verbraucher entmündigen

Die Free Software Foundation Europe sieht den aktuellen Entwurf der »Transparenzverordnung« der Bundesnetzagentur als Legitimierung einer Entmündigung von Verbrauchern.

FSFE

Statt wie im Koalitionsvertrag beschlossen, Zwangsrouter zu verhindern, ist der neueste Stand des Entwurfs offenbar, dass Anbieter einen Austausch des Geräts verhindern dürfen. Verbraucher müssen nur noch darauf hingewiesen werden, wenn das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf. Weiterhin definiert der Entwurf nicht, welche Zugangsdaten genau zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ermöglicht es Telekommunikationsanbietern in Zukunft, Internettelefonie-Daten und andere Zugangsdaten geheim zu halten und damit den vollumfänglichen Betrieb eines Geräts nach Wahl des Verbrauchers zu verhindern. Damit können Telekommunikationsdienstleister den Verbrauchern auch in Zukunft vorschreiben, ein ganz bestimmtes Gerät zu verwenden. Diese Praxis wurde unter der Bezeichnung »Zwangsrouter« bekannt. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) engagiert sich seit einiger Zeit dagegen und hat einige Informationen dazu zusammengefasst. Auch die bisherige Historie des Routerzwangs hat die FSFE in einer zeitlichen Übersicht seit Januar 2013 zusammengestellt.

Der neue Entwurf der Bundesnetzagentur wird nun den Ministerien zur Abstimmung vorgelegt. Nach Ansicht der FSFE ist der Entwurf noch weiter von den Zielen der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministeriums entfernt als bei vorherigen Versionen. Bereits Ende März dieses Jahres hatten FSFE und CCC einen früheren Entwurf der Transparenzverordnung analysiert und dabei erheblichen Verbesserungsbedarf festgestellt. Die aktuelle Version wurde laut FSFE hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und ist nun noch verbraucherunfreundlicher. Kaum eine Forderung diverser Verbände und Einzelpersonen aus früheren Stellungnahmen, die sich mehrheitlich gegen den Routerzwang ausgesprochen haben, wurde respektiert.

Sollte ein Anbieter die Informationspflicht missachten, ist dafür im Gegensatz zu anderen Punkten in der Verordnung nicht einmal ein Bußgeld vorgesehen. Weiterhin sieht die FSFE durch unklare Formulierungen in der Verordnung die Gefahr, dass sich der Gerätezwang von Routern auch in andere Bereiche ausdehnt. Die verwendeten Begriffe »Zugangsgerät«, »Integrated Access Device« oder »Netzabschlussgerät« sind undefiniert und könnten genauso für andere Kommunikationsgeräte gelten. So könnten Anbieter dem Verbraucher in Zukunft sogar Mobiltelefone, Tablets oder andere Geräte zur Nutzung vorschreiben.

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Kommentare (Insgesamt: 17 || Alle anzeigen )
Re[3]: Vertragsstrafen? (Mr. L, So, 5. Oktober 2014)
Re[2]: Vertragsstrafen? (Pupsi, Fr, 3. Oktober 2014)
Re: Vertragsstrafen? (Alzheimer, Do, 2. Oktober 2014)
Re: Blacklist (glasen, Do, 2. Oktober 2014)
Vertragsstrafen? (Reas, Do, 2. Oktober 2014)
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