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Thema: VMware der GPL-Verletzung beschuldigt

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Von gustl am Fr, 6. März 2015 um 19:40 #

Kann gezeigt werden, dass VMWare seinen Code aus GPL lizenziertem Code abgeleitet hat?

Wenn ja: VMWare wird seinen Code veröffentlichen, oder die Verbreitung desselben einstellen müssen.

Wenn nein: VMWare kann weitermachen wie bisher.

Die Rechtslage lässt eigentlich keine andere Möglichkeit zu, zudem die GPL in Deutschland ja bereits als funktionierend angesehen wird.

Man muss sich vor Augen halten: Selbst wenn man es schafft, die GPL oder Teile davon als nicht rechtens erklären zu lassen, so hat man dennoch nichts gewonnen, denn dann hat man eben KEINE gültige Lizenz und somit begeht man eine Urheberrechtsverlezung beim Vertrieb der Software.

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    Von .,.-,.-,.-,.-,-., am Fr, 6. März 2015 um 22:19 #

    Es gibt noch eine Möglichkeit: Man kann als Nutzer die Verwendung solcher Software unterlassen bzw. einstellen, insofern diese tatsächlich die GPL verletzen sollte. Zudem ist es IMO auch denkbar, dass man dann dieses Verhalten auch auf andere Software aus dem gleichen Hause ausweitet, selbst wenn diese eine freie Lizenz verwendet. Das wäre auch ein denkbare Verhaltensstrategie für Distributionen im Falle einer tatsächlich vorliegenden GPL-Verletzung.

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    Von Hmpf am Sa, 7. März 2015 um 00:58 #

    "Code veröffentlichen, oder die Verbreitung desselben einstellen"

    Falsch, die GPL setzt die Veröffentlichung für die Nutzung der Software voraus. Da die Klage sich auf Software bezieht, welche schon verkauft wurde, ist die Nutzung schon gegeben.
    Es steht also VMware nicht zu sich nachträglich zu entscheiden ob sie veröffentlichen ODER die Software ändern. Vielmehr kann der Autor der GPL-Software die Lizenz rückwirkend entziehen (bzw. ist das der Automatismus in der GPL), dadurch ist auch die bisher verkaufte Software von VMware nicht mehr rechtens. Die Geschäftsunterlagen von VMware liefern vielmehr den Beweis für den Verstoß.
    Richtig wäre es auf die Einhaltung der Lizenz, und somit die Veröffentlichung, zu klagen ODER den bisher erwirtschafteten Gewinn zumindest anteilig als Strafzahlung festzulegen.

    Davon abgesehen steht in der Lizenz, das bei Verstoß gegen die Lizenz diese (dauerhaft) entzogen werden kann, fraglich ob sich dass dann auch auf andere Komponenten welche unter GPL stehen auswirkt.
    Ehrlicher Weise gönne ich jedem Unternehmen, welches Entwicklungskosten sparen will und sich das (Geistige-) Eigentum Anderer zu eigen macht indem gegen die Lizenz verstoßen wird wirklich empfindliche Strafen bis hin zur richterlich angeordneten Liquidierung.

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