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Fr, 3. Juli 2015, 14:17

Gesellschaft::Politik/Recht

Frankreich will Einkommenssteuersoftware im Quellcode veröffentlichen

Das französische Finanzamt will, wenn auch nur zögerlich, den Quellcode einer Software zur Einkommenssteuerberechnung veröffentlichen. Unklar bleibt, unter welcher Lizenz das geschehen wird.

Mirko Lindner

Die französische Staatssekretärin Axelle Lemaire, zuständig für IT-Fragen im Finanzministerium, ist der Ansicht, dass Frankreich mehr von dem Code, den die Behörden einsetzen, öffentlich machen sollte. Sie plant laut einem Bericht von des europäischen Open-Source-Portals Joinup, den bisher zögerlichen Behörden Dampf zu machen, indem sie entsprechende Anträge an die französische Behörde stellt, die für die Informationsfreiheit zuständig ist, die Commission d'accès aux documents administratifs (CADA).

Seit 18. Juni besitzt Frankreich eine Digitale Strategie, wie bereits Anfang Juni angekündigt worden war. Diese zielt generell darauf ab, freie Software zu fördern und noch aktiver einzusetzen, denn freie Software ist nachhaltig und kann unbegrenzt eingesetzt und gepflegt werden.

Nach dem Willen der Staatssekretärin soll CADA nun eine größere Rolle dabei spielen, Daten öffentlich verfügbar zu machen. Bisher waren die Möglichkeiten von CADA eher begrenzt, wie das Beispiel der französischen Einkommenssteuersoftware zeigt. Schon im Januar hatte CADA eine Empfehlung veröffentlicht, deren Quellcode zu veröffentlichen, nachdem ein Informatiker, der den Quellcode der Software zu studieren wünschte, eine Informationsfreiheitsanfrage stellte. Passiert ist seither nichts, da die Empfehlung nicht bindend war. Die französische Open-Source-Organisation April forderte daher am 18. Juni die Staatssekretärin zu einer Stellungnahme auf und drohte mit rechtlichen Schritten. Die Antwort kam prompt: Die Behörde sei über die CADA-Empfehlung im Bild und bereite die Veröffentlichung des Quellcodes vor. Dies werde jedoch einige Zeit dauern, da die Infrastruktur daran angepasst werden müsse.

Ob der Quellcode dann unter einer freien Lizenz erscheint, die auch Modifikationen erlaubt, oder lediglich zur Ansicht bereitgestellt wird, geht aus der Meldung nicht hervor. Doch schon die Möglichkeit, den Quellcode zu studieren, könnte bislang unbekannte Details zutage fördern, beispielsweise Auslegungen des Steuergesetzes, die sich als juristisch fragwürdig herausstellen könnten.

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