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Di, 8. März 2016, 11:47

Gesellschaft::Politik/Recht

Gesetzentwurf in Frankreich fordert harte Strafen für Entschlüsselungsverweigerer

Während sich Apple und das FBI über die Entschlüsselung eines iPhone streiten, legen in Frankreich Abgeordnete des Parlaments einen Entwurf vor, der harte Strafen fordert, wenn Unternehmen eine Entschlüsselung verweigern.

Erst im Januar hatte Frankreichs Regierung mehrere Gesetzesvorlagen abgelehnt, die zum Ziel hatten, Hardwarehersteller zum Einbau von Hintertüren in ihre Produkte zu zwingen. Zudem sollte das Tor-Netzwerk in Frankreich blockiert oder abgeschaltet werden. Offene WLAN-Netze sollten während des Ausnahmezustands strafbar sein. Diese Gesetzentwürfe waren in der direkten Folge der Anschläge von Paris vorgelegt worden und legten einen Zusammenhang zwischen Verschlüsselung und Terror nahe.

In erster Lesung einer Gesetzesreform machten Abgeordnete der rechtsgerichteten Opposition den Streit zwischen dem FBI und Smartphonehersteller Apple zum Thema und brachten einen Änderungsentwurf ein, der Smartphonehersteller, die sich weigern, einer behördlich angeordneten Entschlüsselung ihrer Geräte nachzukommen, mit drastischen Strafen belegt. Das berichtet jetzt die britische Tageszeitung The Guardian. Die Abgeordneten fordern Strafen von bis zu fünf Jahren Haft und 350.000 Euro Geldstrafen. Verantwortliche in Kommunikationsunternehmen müssten bei der Verweigerung der Kooperation nach dem Entwurf mit zwei Jahren Haft rechnen.

Der Änderungsentwurf wurde eingebracht, nachdem sich große Technologieunternehmen letzte Woche geschlossen hinter Apple gestellt hatten. Apple trägt derzeit einen Streit mit dem FBI über die Entschlüsselung eines iPhones aus, das von Terroristen bei einem Angriff in San Bernadino in Kalifornien benutzt worden war. Apple weigert sich, das iPhone zu hacken, da damit Jahre an Arbeit zu einer sichereren Kommunikation zunichtegemacht und allgemein die Sicherheit im Internet abgesenkt werde. Das FBI ist gegenteiliger Meinung und steht auf dem Standpunkt, Verschlüsselung spiele den Kriminellen in die Hände, lähme die Strafverfolgung und gefährde die öffentliche Sicherheit.

Um dem Änderungsantrag der Abgeordneten Gesetzeskraft zu verleihen, müssen die Nationalversammlung als auch der Senat sich dafür aussprechen. Die Regierung lehnt den Entwurf ab.

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