Man kann mal wieder sehen, daß der §202 StGB immer wieder völlig falsch ausgelegt wird. Die Hacker-Werkzeuge dienen dazu, den Rechner zu schützen und zu härten. Nicht für Angriffe auf andere Computer.
Das ist dasselbe, daß ein Küchenmesser zum Kartoffenschälen und Tomatenschneiden dient, aber nicht um es den verhassten Nachbarn in den Bauch zu rammen.
Man kann mal wieder sehen, daß der §202 StGB immer wieder völlig falsch ausgelegt wird. Die Hacker-Werkzeuge dienen dazu, den Rechner zu schützen und zu härten. Nicht für Angriffe auf andere Computer.
Das ist dasselbe, daß ein Küchenmesser zum Kartoffenschälen und Tomatenschneiden dient, aber nicht um es den verhassten Nachbarn in den Bauch zu rammen.
Nicht mehr, nicht weniger.