Letztlich billigen wir den Abgeordneten ja auch eine Gewissensfreiheit zu, sie müssen also keine Rechenschaft über ihr Stimmverhalten ablegen.
Jaja, die "Gewissensfreiheit" der Parteioberen ist halt wichtiger als Grundgesetz oder das "Prinzip des freien Mandats" ...
Ein förmlicher Fraktionszwang ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern verfassungswidrig[1], da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Trotzdem wird bei einem Großteil der Abstimmungen im Parlament den Abgeordneten von der Fraktionsführung ihr Abstimmungsverhalten vorgeschrieben. In einer Parteiendemokratie existiert immer ein informeller Fraktionszwang, da eine Partei indirekte Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.
Jaja, die "Gewissensfreiheit" der Parteioberen ist halt wichtiger als Grundgesetz oder das "Prinzip des freien Mandats" ...
Wikipedia:Fraktionsdisziplin