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Thema: FSFE weist auf den Wegfall des Routerzwangs hin

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von D.Cent am Mi, 27. Juli 2016 um 09:52 #

Ich habe einen DSL-Vertrag bei o2. Man gab mir eine dieser o2-Boxen als Router, die immer wieder abstürzen und langsamer werden. Daraufhin legte ich mir eine FritzBox zu, musste dann aber feststellen, dass ich keine Zugangsdaten hatte. Diese ermittelt die o2-Box nämlich von selbst, zeigt sie aber nicht an.

Wenn man bei o2 anruft, bekommt man die Zugangsdaten genannt - aber _nur_ für den Internetanschluss. Man weigert sich, mir die Zugangsdaten für den Telefonanschluss zu nennen und beruft sich darauf, dass es "technisch nicht möglich sei".

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werde ich da nochmal nachhaken und darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind, mir die Zugangsdaten zu nennen...

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    Von Max Mehl am Mi, 27. Juli 2016 um 09:57 #

    Genau, probiere es ab dem 1. August nochmal. Wie im Artikel genannt, würde sich die FSFE darüber freuen, wenn Du Deine Erfahrungen mitteilst, damit wir so schnell wie möglich transparent machen können, wie sich die Provider bei Anwendung des neuen Gesetzes verhalten. Siehe bitte die verlinkte Wiki-Seite dafür.

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      Von henryp8 am Mi, 27. Juli 2016 um 10:19 #

      Soweit ich weiß, gilt das Gesetz aber nur für Neukunden!

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        Von Nur ein Leser am Mi, 27. Juli 2016 um 10:47 #

        Unsinn.

        (3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen.
        Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

        Da steht nichts von "neue" Teilnehmer, das gilt ganz generell für alle Teilnehmer eines Netzes, also alle Kunden eines ISP.

        Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/freie-routerwahl.html
        (PDF mit Gesetzentwurf auf der Seite verlinkt)

        Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert. Zuletzt am 27. Jul 2016 um 10:49.
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          Von RipClaw am Mi, 27. Juli 2016 um 12:00 #

          Einige Provider interpretieren aber das "bei Vertragsschluss" so das man die Daten nur bei einem Neuvertrag rausrücken muss.

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            Von Nur ein Leser am Mi, 27. Juli 2016 um 12:22 #

            Das wäre sogar - mit meinen begrenzten (Handels-)rechtlichen Kenntnissen - eine zulässige Interpretation.
            Ist an der Stelle einfach ungeschickt fomuliert, das Gesetz.
            (Fast als ob das jemand absichtlich gemacht hätte...)

            Ob diese Interpretation der Intention des Gesetzes zuwiderläuft, werden dann wohl die Gerichte klären müssen, leider.
            Im Zweifelsfall bleibt einem Kunden, der freie Routerwahl möchte, also nur den Vertrag zu kündigen und dann ggfs. beim gleichen Anbieter einen neuen Vertrag zu schließen. Mit allem was dazugehört (Kündigungsfristen, ggfs. nicht mehr verfügbare Alttarife etc.).

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    Von Kritiker am Mi, 27. Juli 2016 um 13:03 #

    Wieso aergerst du dich mit o2 herum ?

    Probier es doch mal mit easybell ! Die nutzen mWn. die Leitungen von o2.

    Vorteile sind
    - monatliche Kuendigungsfrist
    - VoIP von jedem Internetanschluss nutzbar (selbstverstaendlich mit Zugangsdaten)
    - Mobilfunkflat

    50k DSL ist allerdings nicht ueberall wo die Telekom es beispielsweise anbietet verfuegbar.

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Von Arran am Mi, 27. Juli 2016 um 09:56 #

Zumindest bei mir ist der Router kostenlos gekommen. In Zukunft, so nehme ich an, kann der ISP den Router weiterhin kostenlos abgeben (resp ersetzen), oder ich verzichte darauf und muss meinen selber bezahlen.
Stimmt diese Annahme?
Allenfalls müssten nun die Preise für ISP-Produkte fallen, die bisher den Router kostenlos abgegeben haben?

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    Von hildi am Mi, 27. Juli 2016 um 10:10 #

    Welchen Provider nutzen Sie momentan?

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    Von Nur ein Leser am Mi, 27. Juli 2016 um 10:12 #

    Klar musst Du Deinen Wunschrouter selbst bezahlen.

    Das die ISPs frei sind, auch nach wie vor ihre Boxen "kostenlos" zum Vertrag dazu anzubieten, sollte klar sein. Das ist ja ihr gutes Recht. Nur dürfen sie eben nicht mehr diejenigen behindern, die ein eigenes Gerät benutzen wollen und müssen daher die Zugangsdaten rausrücken.

    Bleibt zu hoffen, das vielleicht bei den ISPs dadurch auch jemand auf den Gedanken kommt, man könne den Kunden dann auch gleich ein Angebot für technisch gute Router machen und sie daher das Portfolio an Geräten erweitern.
    Ob das dann gebrandete Geräte sind (a la 1&1 "Homeserver" (= Fritzbox)) oder ungebrandete (Congstar z.B. bietet seit einiger Zeit originale Fritzboxen vergünstigt zum DSL-Tarif an) ist ja letztlich egal, so lange es unverdongelte Markengeräte sind, auf denen der Kunde alle Rechte hat und Original-Firmware des Herstellers updaten kann.

    Damit wäre schon sehr viel gewonnen, insbesondere für "Otto-Normalverbraucher".

    Die paar "Nerds", die es wollen, können dann noch ihre Router mit openWRT benutzen, aber das wird sicherlich auch in Zukunft ein Nischenthema bleiben.

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      Von Arran am Mi, 27. Juli 2016 um 11:21 #

      Danke, das ist eine klare Antwort.
      Ich hoste bei 1+1

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        Von hildi am Mi, 27. Juli 2016 um 14:39 #

        Nichts ist kostenlos, auch nicht die Router. Die werden vermietet und müssen zurückgesandt werden. Finanziert werden die meist über die Grundgebühr. Bei 1&1 also 2 Jahre. Dann ist das Gerät vollständig abbezahlt und für den Betreiber ein dickes Plus. :D

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          Von hildi am Mi, 27. Juli 2016 um 14:48 #

          Dann gehört der Schrott dir. Ist eigentlich wie mit den Smartphones. Kein Eigentum oder Besitzanspruch, rein zur Nutzung und Überwachung. Nach Ablauf des Knebelvertrags geht dieses Gerät in deinen Besitz über. Dieses 0€ Prinzip greift immer ziemlich gut. Doof ist immer der, der den shic glaubt :)

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            Von CRB am Do, 28. Juli 2016 um 10:25 #

            Wenn im Vertrag festgehalten ist, dass das Gerät nur auf Leihbasis verfügbar gemacht wird und eine Rücksendungspflicht vereinbart ist, greift diese Argumentation nicht.

            Die würde nur greifen, wenn in der Grundgebühr "Nutzung Gerät" festenthalten ist. Wenn das nicht der Fall ist, das Gerät nicht direkt bezahlt wird, sondern nur statistisch gegengerechnet (also aus dem Gesamtpool für jeden Neukunden eines subventioniert wird) wird, dann ist diese Klausel soweit zulässig.

            Aber unabhängig davon: die Standard-Geräte sind Scheiße, eine lahme Antenne, andauernd Abstürze, etc. pp. Der Retourenschein liegt der Lieferung bei, alles, was einen die Retoure kostet ist der Karton, das Klebeband und die 5 Minuten bei der Post. Auf einen Streit würde ich es bei solch schrottigen Geräten eh nicht ankommen lassen.

            Bei O2 bspw. zahlt man für die Fritzbox eine einmalige Bereitstellungsgebühr zwischen 0 € und 80 €, je nachdem, ob gerade wieder Aktion ist oder welches Modell man wählt, und muss das Gerät dann aber auch zurück geben. Das weiß man vorher, wenn man sich den Vertrag durchliest, ob einem das Gerät gehört oder nicht.

            Ideologisch wäre mir eine eigene Fritzbox natürlich lieber, aber die von O2 hat mich einmalig halt nur 30 € gekostet, statt 289 € UVP für die 7490, die kostet auch jetzt noch 200 €.

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