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Thema: FSFE weist auf den Wegfall des Routerzwangs hin

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Von CRB am Do, 28. Juli 2016 um 10:25 #

Wenn im Vertrag festgehalten ist, dass das Gerät nur auf Leihbasis verfügbar gemacht wird und eine Rücksendungspflicht vereinbart ist, greift diese Argumentation nicht.

Die würde nur greifen, wenn in der Grundgebühr "Nutzung Gerät" festenthalten ist. Wenn das nicht der Fall ist, das Gerät nicht direkt bezahlt wird, sondern nur statistisch gegengerechnet (also aus dem Gesamtpool für jeden Neukunden eines subventioniert wird) wird, dann ist diese Klausel soweit zulässig.

Aber unabhängig davon: die Standard-Geräte sind Scheiße, eine lahme Antenne, andauernd Abstürze, etc. pp. Der Retourenschein liegt der Lieferung bei, alles, was einen die Retoure kostet ist der Karton, das Klebeband und die 5 Minuten bei der Post. Auf einen Streit würde ich es bei solch schrottigen Geräten eh nicht ankommen lassen.

Bei O2 bspw. zahlt man für die Fritzbox eine einmalige Bereitstellungsgebühr zwischen 0 € und 80 €, je nachdem, ob gerade wieder Aktion ist oder welches Modell man wählt, und muss das Gerät dann aber auch zurück geben. Das weiß man vorher, wenn man sich den Vertrag durchliest, ob einem das Gerät gehört oder nicht.

Ideologisch wäre mir eine eigene Fritzbox natürlich lieber, aber die von O2 hat mich einmalig halt nur 30 € gekostet, statt 289 € UVP für die 7490, die kostet auch jetzt noch 200 €.

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