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Thema: GPL-Prozess gegen VMware in erster Instanz gescheitert

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Michael Stehmann am Mi, 10. August 2016 um 12:50 #

Ich gehe einmal davon aus, dass der Kläger in Berufung gehen wird.

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    Von ___# am Mi, 10. August 2016 um 13:34 #

    Was ist der Unterschied?
    ...wikipedia...
    Achso, hast wohl Recht.
    Danke, wieder was gelernt.

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Von kamome umidori am Mi, 10. August 2016 um 12:50 #

Wie kann man das sonst angehen? Warum schließen sich nicht mehrere Entwickler zusammen? Oder Unterstützung durch die Linux Foundation?

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    Von m0230933 am Mi, 10. August 2016 um 13:42 #

    Es wird sowieso alle Instanzen durchgehen, also was die unteren Entscheiden ist eh irrelevant.

    Eventuell sollte er einfach fordern dass er den Source Code bekommt (und von mir aus auch Geld für verursachten Schaden), er braucht ja nur ein Produkt zu kaufen und klagen dass die GPL verletzt wurde? Dann sollte es egal sein ob Code von Ihm eingesetzt wurde oder nicht.

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      Von Felix Schwarz am Mi, 10. August 2016 um 21:53 #

      er braucht ja nur ein Produkt zu kaufen und klagen dass die GPL verletzt wurde? Dann sollte es egal sein ob Code von Ihm eingesetzt wurde oder nicht.

      Falsch. Klagen bei GPL-Verletzungen kann nur der/ein Urheber.

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        Von Moin am Do, 11. August 2016 um 12:13 #

        Acuh falsch! Wenn das Produkt Code verwendet, der unter der GPL veröffentlicht wurde, dann kann auch der Käufer des Produktes, die Erfüllung der GPL einfordern, und auf Herausgabe des Codes klagen.

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          Von Felix Schwarz am Do, 11. August 2016 um 12:49 #

          Auf welcher rechtlichen Basis denn? Der Verkäufer/Verbreiter hat ja nie einen expliziten Vertrag mit dem Käufer geschlossen und Urheberrechte besitzt der Käufer ja auch nicht.

          Anders wäre es, wenn die GPL eine vom Verkäufer explizit zugesicherte Eigenschaft wäre (Klagen auf Vertragserfüllung).

          Oder mal ganz simpel: Warum klagen in GPL-Prozessen immer nur die Urheber und nicht einfach irgendwelche User? Das wäre doch viel einfacher und die Entwickler ihre Zeit besser für der Entwicklung neuer Software nutzen, anstatt sich mit juristischen Streitereien herumzuschlagen.

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            Von Nur ein Leser am Do, 11. August 2016 um 14:27 #

            Ich denke, der Vorposter meint folgendes:

            Wenn ein Produkt GPL-Code enthält und dies z.B. in den Lizenzinformationen auch dokumentiert ist, wie z.B. bei vielen Routern, Smart TVs, Smartphones etc., hat der Käufer/Kunde ein Anrecht darauf, den Quellcode zu erhalten. Mindestens für die Teile, die unter der GPL stehen, im Zweifelsfall auch für das Gesamtprodukt. Das ist dann wieder die Frage nach der Definition des abgeleiteten Werkes.

            Etwas kniffeliger wird es sicherlich, wenn ein Produkt zwar vermuteterweise (oder offensichtlich) GPL-Code enthält, dies aber in den Lizenzinformationen nicht deklariert wird. Im Prinzip müsste der Kunde hier auch ein Recht auf Herausgabe des Quellcodes haben, weil sich das aus der Verwendung des GPL-Codes ergibt. Allerdings obliegt ihm dann auch die Nachweispflicht, das tatsächlich GPL-Code in dem von ihm erworbenen Produkt verwendet wird. Dürfte sich in der Praxis als schwierig erweisen.
            Aber ich sehe es auch so, das der Kunde dieses Recht hat, wenn er es denn nachweisen kann. Die GPL ist an der Stelle m.E. eindeutig.

            P.S.: Übrigens kann es auch im ersten Fall, also Produkt wird mit einer proprietären Software angeboten, die GPL-Code enthält und dies auch deklariert, schwierig sein. Ich habe selbst schon als Kunde bei einem bekannten Hersteller von Embedded-Geräten den Quellcode für die damals aktuelle Firmware angefragt. Das hat sich sehr lange hingezogen und ich habe nach mehreren Nachfassaktionen schließlich die FSFE eingeschaltet - dann ging es auf einmal zügig.

            Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert. Zuletzt am 11. Aug 2016 um 14:32.
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              Von Felix Schwarz am Do, 11. August 2016 um 18:16 #

              also mal etwas "armchair lawyering":

              Das ist dann wieder die Frage nach der Definition des abgeleiteten Werkes.

              Diese Frage ist im Kontext "wer darf überhaupt klagen" irrelevant.

              Nehmen wir ein ganz einfaches Beispiel, wo einfach der Linux-Kernel auf einem Gerät eingesetzt wird, der GPL-Lizenztext ebensowenig mitgeliefert wird wie der Quelltext.

              Etwas kniffeliger wird es sicherlich, wenn ein Produkt zwar vermuteterweise (oder offensichtlich) GPL-Code enthält, dies aber in den Lizenzinformationen nicht deklariert wird. Im Prinzip müsste der Kunde hier auch ein Recht auf Herausgabe des Quellcodes haben, weil sich das aus der Verwendung des GPL-Codes ergibt. Allerdings obliegt ihm dann auch die Nachweispflicht, das tatsächlich GPL-Code in dem von ihm erworbenen Produkt verwendet wird. Dürfte sich in der Praxis als schwierig erweisen.
              Aber ich sehe es auch so, das der Kunde dieses Recht hat, wenn er es denn nachweisen kann. Die GPL ist an der Stelle m.E. eindeutig.

              Die Verwendung des Linux-Kernels ist oft sogar noch recht einfach nachzuweisen (z.B. "Android"-Handy oder Zugang zu Systemprotokollen).

              Natürlich hat der Kunde nach der GPL dann das Recht, den Quellcode zu bekommen. Nur was passiert, wenn der Hersteller sagt "mir doch egal, GPL gilt gar nicht"?

              In diesem Fall greift der "Trick" der GPL: Wenn der Hersteller sich nicht an die GPL hält, ist er auf die Regeln des normalen Urheberrechts beschränkt, um überhaupt den GPL-Code verwenden/verbreiten zu dürfen. Und da er natürlich keine explizite Erlaubnis vom Urheber hat, darf er den Code überhaupt nicht benutzen/verbreiten -> illegal.

              Auf das Urheberrecht kann sich aber eben nur der Urheber berufen -> ein reiner Käufer darf gar nicht klagen.

              Andersherum: Der Hersteller hat ja i.d.R. dem Käufer nie die Einhaltung der GPL zugesichert, sondern sie einfach unter den Tisch fallen lassen. Der Kauf wurde mit den AGB/Lizenzbedingungen des Herstellers durchgeführt. Es gibt für den Nutzer also überhaupt gar keine Basis, um sich auf die GPL berufen zu können. Sie war eben nie Vertragsbestandteil beim Kauf.

              Dagegen muss die GPL zwingend verwendet werden (das geht auch implizit), wenn der Hersteller sich während der Entwicklung den GPL-Code beschafft - weil der Hersteller ansonsten eben gar keine Rechte zur Verbreitung des Werkes hat.

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                Von Nur ein Leser am Do, 11. August 2016 um 20:27 #

                Cool, vielen Dank für die Erläuterung! Da habe ich etwas dazugelernt (die Pflichtvorlesungen zum bürgerlichen Recht sind schon ne Weile her...).

                Jetzt habe ich auch Deine Aussage von oben verstanden und auch den "Trick" der GPL, der hier für die Klage genutzt werden soll.

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    Von Qwertzuiop am Mi, 10. August 2016 um 13:43 #

    Weil es nicht sicher ist ob überhaupt eine Lizenz Verletzung vorliegt? Also ich verstehe da so.

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      Von kamome umidori am Mi, 10. August 2016 um 15:14 #

      Klar, aber es geht ja um konkrete VMware-Bestandteile, deren Code angeblich abgekupfert ist – andere Urheber/Rechteinhaber an den entsprechenden Linux-Code-Stellen könnten sich doch anschließen, dann wäre das Argument "nicht Deine Baustelle" doch entkräftet und das Gericht könnte/müsste sich auf die Bearbeitung einlassen?

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        Von Qertzuiop am Mi, 10. August 2016 um 17:43 #

        Für den Kläger geht es um konkrete VMware-Bestandteile, aber es gibt eigentlich nichts konkretes. Das ist das Problem.

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          Von kar am Mi, 10. August 2016 um 19:02 #

          Ja, so verstehe ich das auch.

          Mein Eindruck ist, dass Herr Hellwig einfach auf gut Glück klagt und hofft, dass was dabei herum kommt. Denn (soweit ich informiert bin, vielleicht täusche ich mich) bisher gibt es offenbar keinen Beweis bzw. nichts konkretes, warum bzw. in wie fern der die GPLv2 verletzt.

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            Von Felix Schwarz am Mi, 10. August 2016 um 22:09 #

            Mein Eindruck ist, dass Herr Hellwig einfach auf gut Glück klagt und hofft, dass was dabei herum kommt.

            Der Eindruck ist mit Sicherheit falsch. Schon die Vorbereitung der Klage kostet Geld und Zeit. Die Conservancy hat Hellwig dabei unterstützt und sicherlich auch darauf geachtet, dass die Sache Hand und Fuß hat.

            Mein Eindruck ist eher, dass die Ressourcen nicht ausreichten, um die nötigen Entwickler-Wochen (Monate?) bereitzustellen, um die Informationen im vom LG Hamburg geforderten Detail zu erstellen.

            Das muss eine wahnsinnige Sysiphos-Arbeit sein und ev. hat man sich darauf verlassen, dass eh ein Sachverständiger vom Gericht bestellt wird.

            Man sollte aber bedenken, dass der Nachweis eines individuellen Urheberrechts bei einem Projekt in der Größe des Linux-Kernels sowie der besonderen Projektstruktur (zehntausende "Urheber") sicherlich für jedes Gericht Neuland sein dürfte. Zumal es nicht um einfaches Verteilen mit Binärtreibern ohne Quelltexte o.ä. geht.

            Denn (soweit ich informiert bin, vielleicht täusche ich mich) bisher gibt es offenbar keinen Beweis bzw. nichts konkretes, warum bzw. in wie fern der die GPLv2 verletzt.

            Der Stein des Anstoßes ist für mich jedenfalls sehr eindeutig: Der VMware-Kernel verwendet den Linux-Kernel und benutzt dabei die Linux-Kernel-APIs in einer Weise, die eine sehr enge Integration nahelegt.
            - Sie liefern das Binärkompilat zusammen aus.
            - Ohne Linux-Kernel funktioniert der VMware-Kernel nicht ansatzweise.

            Daraus ergibt sich IMHO schon die legitime Frage, ob es sich hier nicht um ein abgeleitetes Werk handelt.

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        Von Felix Schwarz am Mi, 10. August 2016 um 21:58 #

        andere Urheber/Rechteinhaber an den entsprechenden Linux-Code-Stellen könnten sich doch anschließen,

        "Könnten" ja - tun sie aber nicht, weil die meisten Copyright-Inhaber am Kernel die GPL in solchen Fällen gar nicht durchsetzen wollen. Viele Copyrights liegen z.B. bei großen Firmen (u.a. Intel, Red Hat, IBM, Samsung usw.) und die werden nur wegen GPL-Verletzungen klagen, wenn sie direkte, konkrete Geschäftsinteressen verletzt sehen.

        dann wäre das Argument "nicht Deine Baustelle" doch entkräftet und das Gericht könnte/müsste sich auf die Bearbeitung einlassen?

        Auch dann müsste immer noch detailliert nachgewiesen werden, welche Beiträge von den Klägern kommen und wie diese Beiträge genau im Linux von VMware verwendet werden. Es würde nur u.U. einfacher werden. Andererseits ist Hellwig vermutlich eine der Einzelpersonen mit dem meisten Copyright am Linux-Kernel, insofern liegt die Schwäche wohl eher in der Begründung.

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Von tbol.inq am Do, 11. August 2016 um 10:19 #

Was ist das denn für ein Scheiß?

Klingt ja nach einem Freibrief, GPL-Software klauen zu dürfen.
Wie viele Kläger haben denn "genügend" Anteil, was definiert denn "ausreichend"?

Bei so vielen Kernelentwicklern weltweit hat doch keine Sau "ausreichenden" Anteil, um eine Klage zustande zu bringen.

Also ganz klar ein Freibrief zum Kopierklauen.

Hoffe nur, die höheren Instanzen sind nicht so dämlich....


Da könnte ich kotzen bei sowas.

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    Von Moin am Do, 11. August 2016 um 12:19 #

    Was ist das denn für ein Scheiß?

    Das Landgericht Hamburg halt! Mehr muß man dazu nicht sagen. Die machen nur so komische Urteile. Werden meistens auch in den nächsten Instanzen wieder einkassiert.

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Von tbol.inq am Do, 11. August 2016 um 10:20 #

Was ist das denn für ein Scheiß?

Klingt ja nach einem Freibrief, GPL-Software klauen zu dürfen.
Wie viele Kläger haben denn "genügend" Anteil, was definiert denn "ausreichend"?

Bei so vielen Kernelentwicklern weltweit hat doch keine Sau "ausreichenden" Anteil, um eine Klage zustande zu bringen.

Also ganz klar ein Freibrief zum Kopierklauen.

Hoffe nur, die höheren Instanzen sind nicht so dämlich....


Da könnte ich kotzen bei sowas.

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Von Nur ein Leser am Fr, 12. August 2016 um 10:55 #

Zur Erhellung aller hier Mitlesenden, ich habe zufällig eine Zusammenfassung der Urteilsbegründung durch einen Rechtsanwalt gefunden:
Anwalts-Artikel


So wie es dort dargelegt ist, läuft es letztlich darauf hinaus, das das Gericht die Klage aus rein formalen Gründen abgewiesen hat. So wurde nicht nur nicht über die Tatsache entschieden, ob VMware die GPL verletzt. Es wurde nicht mal darüber entschieden, OB Herr Hellwig "ausreichend" zum Code von Linux beigetragen hat.
Es wurde von Gericht letztlich bemängelt, Hellwigs Verweis auf öffentliche Git-Reposorien, in denen man seine Anteile am Kernel nachverfolgen kann, sei verfahrenstechnisch unzureichend. Das Gericht hat also beschlossen, diese Art der Beweisführung nicht anzuerkennen und deshalb die Klage abgewiesen.

Es bleibt also weiter spannend, denn in der Hauptsache wurde nicht nur nichts entschieden, man ist noch nicht mal zur Hauptsache vorgedrungen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert. Zuletzt am 12. Aug 2016 um 10:56.
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