Von Max Moritz Sievers am Sa, 18. November 2000 um 18:23 #
Zumindest in Deutschland ist die Rechtslage geklärt. Wenn man sich eine DVD (oder irgendwas anderes) kauft, kann man damit machen was man will (z.B. entschlüsseln und abspielen).
Wie schon oben erwähnt hat DeCSS nichts mit Raubkopien zu tuen, da man zum Kopieren eine DVD nicht zu entschlüsseln braucht und falls man die MPEG2-Viedeos ins Internet stellen will, dann geht das auch mit Windows-Software, die kein DeCSS benutzt (sondern andere Software, die das selbe macht (nicht wirklich, aber für den Anwender ist kein Unterschied zu merken)).
Wie schon oben erwähnt hat DeCSS nichts mit Raubkopien zu tuen, da man zum Kopieren eine DVD nicht zu entschlüsseln braucht und falls man die MPEG2-Viedeos ins Internet stellen will, dann geht das auch mit Windows-Software, die kein DeCSS benutzt (sondern andere Software, die das selbe macht (nicht wirklich, aber für den Anwender ist kein Unterschied zu merken)).