Der Bestand der - wohlgemerkt entgegen der derzeitigen Rechtslage! - erteilten wird wohl kaum berührt .... Sehr wohl aber der Umfang der sich daraus ergebenden Schutzrechte ....
Von Christian Lappen am Do, 23. November 2000 um 07:05 #
Wirklich erfreulich! Die EU scheint damit endlich mal ein Wettbewerbsvorteil gegenüber der USA nicht zu torpedieren. Ich hoffe die Entscheidung bleibt bestehn und auch die Staaten kapieren schnell, daß Sie durch Ihre Softwarepatente nur Inovationen bremsen oder sogar verhindern!
Weiß denn jemand, ob bestehende Softwarepatente von dieser Entscheidung auch betroffen sind?
Sehr wohl aber der Umfang der sich daraus ergebenden Schutzrechte ....
Es geht hier um Europa.
Die Vernunft hat gesiegt.
Daraus können wir schließen:
Gleich wird mich mein Wecker aufwecken.
Auszug aus www.linux-magazin.de
...Die Ministerialbeamten haben diese Entscheidung aber nur getroffen, um der EU-Kommission nicht vorzugreifen....