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Thema: Canonical will gegen unautorisierte Cloud-Anbieter vorgehen

41 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Nixer am Fr, 2. Dezember 2016 um 11:22 #

Fuer mich ist das ein absolut verstaendlicher Schritt.

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    Von ebuir am Fr, 2. Dezember 2016 um 11:39 #
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    Von .-,-.,-.,-,-,,-, am Fr, 2. Dezember 2016 um 21:43 #

    Du weißt doch gar nicht, um was es hier geht.

    Die Gegenpartei kommt ja nirgends zu Wort.

    Wer ist denn dieser betreffende Cloudanbieter?

    Zudem kann Canonical unternehmerische Nutzer von Ubuntu nicht dazu zwingen, nur genau das mit der Software zu tun, was Canonical möchte.

    Handelt es sich bei dem angebotenenen Ubuntu also tatsächlich um ein Ubuntu, so wie es am Release-Tag angeboten wurde, dann verliert Shuttleworth jeden Prozess.

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      Von neulandcloud am Sa, 3. Dezember 2016 um 17:46 #

      > Wer ist denn dieser betreffende Cloudanbieter?

      Ein grosser europäischer Anbieter, der mit Canonical einen Cloud-Vertrag hatte und diesen gebrochen hat, die Marke Ubuntu nutzt um weiter für das eigene Angebot zu werben, bekannt ist auch mal selbst Hand anzulegen um gewaltig zu verkacken?

      Da war doch vor kurzem eine Meldung das nun auch der erste europäische/deutsche Anbieter Ubuntu Cloud Partner ist. Bleiben dann ja nicht mehr viele Alternativen oder?

      https://cloud.telekom.de/blog/ubuntu-zertifiziert-open-telekom-cloud/

      Das wäre meine Vermutung. Gibts noch andere?

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      Von nico am Sa, 3. Dezember 2016 um 20:40 #

      laut golem handelt es sich vermutlich um ovh

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      Von asdgfder234 am Sa, 3. Dezember 2016 um 20:55 #

      Zudem kann Canonical unternehmerische Nutzer von Ubuntu nicht dazu zwingen, nur genau das mit der Software zu tun, was Canonical möchte.

      Nicht mit der Software, aber mit der Marke. Diese Auseinandersetzung gab es auch zwischen Mozilla und Debian. Das Ergebnis gar Iceweasel, ein vor Debian gepatchter Firefox mit anderem Namen.

      Wenn der Cloudanbieter mit Ubuntu wirbt, kann Canonical das dann auch Ubuntu drinnen ist.

      Die Frage ist natürlich woran genau sich Canonical stößt. Wenn z.B. durch eigenes herumpatchen nicht alle Ubuntu einen Security Updates eingespielt werden können, halte ich das für ein legitimes vorgehen.

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        Von .-,-.,-.,-.,-.,-.,-., am Mo, 5. Dezember 2016 um 01:07 #

        Der Markenname Ubuntu schützt hier aber mehr als 99% oder sehr wahrscheinlich sogar 100% freie Software, die Canonical gar nicht gehört und welche mit freien Lizenzen wie MIT/BSD, LGPL oder GPL ausgeliefert wird.

        Mit einem Markennamen diese Lizenzen quasi in unfreie Lizenzen umzuwandeln und somit gegen den Geist dieser Lizenzen zu agieren, hört sich ziemlich dreist an und erinnert an die SuSE-Argumentation vor ca. 16 bis 17 Jahren. IMO erlischt hierdurch u.U. sogar das Recht für Canonical, in Ubuntu diese freie Software zu integrieren, da man sich offensichtlich durch den Markennamentrick nicht an die Lizenzen dieser freien Software halten will.

        So eindeutig ist das Überstülpen einer Marke über freie Software, die einem gar nicht gehört, eben nicht. Das könnte vor Gericht auch ganz anders ausgehen, wenn man einmal nach den Autorenrechten nachfragt. Selbst Unity als bloßer Gnome3-Aufsatz läuft ohne freie Software des Gnome-Projektes keine einzige Millisekunde "alleine".

        Ich kann dem Anbieter nur raten, es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Ich bezweifle, dass das meiste, was Canonical in eigenem Namen verteilt, überhaupt durch seinen Markenamen Ubuntu "geschützt" werden darf. Das gilt weder für den integrierten Firefox von Mozilla noch für Bind oder Openssl noch für die für den Betrieb von Unity unabdingbare Gnome3-Software, die maßgeblich von Red Hat-Mitarbeitern mitgeschrieben wurde.

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Von nico am Fr, 2. Dezember 2016 um 11:47 #

Wer sein System kostenfrei raus gibt muss damit rechnen, dass andere es nicht im Sinne des Herausgebers nutzen. Nun ist die Frage, ab welchen Grad der Anpassung man den Namen nicht mehr nutzen darf. Wenn man nur ein paar Pakete ändert ist das eigentliche System immer noch Ubuntu. RedHat löst das Problem auf eigenen Weg. Sie geben nur Sourcen raus und Marke wird geschützt. Da helfen nur Programme für Zertifizierte Anbieter bzw. Lösungen. Wenn Ubuntu für einen sicheren und performanten Einsatz erst aufwändig angepasst werden muss, könnte es eventuell auch am System selbst liegen.

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    Von bobo am Fr, 2. Dezember 2016 um 18:25 #

    Wer sein System kostenfrei raus gibt muss damit rechnen
    Nein, das passiert auch Firmen die es nicht einfach kostenfrei rausgeben. ;)

    Wenn man nur ein paar Pakete ändert ist das eigentliche System immer noch Ubuntu.
    Richtig, eigentlich und das eigentlich stört gewaltig,

    RedHat löst das Problem auf eigenen Weg. Sie geben nur Sourcen raus und Marke wird geschützt.
    Das ist keine Lösung, jeder könnte sich den Quellcode nehmen, Red Hat drinstehen lassen und es vertreiben. Er hätte nur mehr Aufwand.

    Wenn Ubuntu für einen sicheren und performanten Einsatz erst aufwändig angepasst werden muss, könnte es eventuell auch am System selbst liegen.
    Ja, so richtig überzeugt hat mich Ubuntu nie. ;-)

    Aber sein Rechte darf Canonical natürlich durchsetzen.

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      Von wm am Fr, 2. Dezember 2016 um 22:08 #

      Nein und Ja.
      Ja - jeder kann die Redhat Sourcen nehmen, kompilieren und auch den Namen drin stehen lassen.
      Nein - Du darfst es nicht als Red Hat Software verkaufen! Denn damit benutzt den Namen, der rechtlich geschützt ist.

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        Von bobo am Fr, 2. Dezember 2016 um 22:22 #

        Ich habe auch nicht behauptet, dass das legal ist. Es ist aber definitiv keine Lösung gegen die widerrechtliche Verwendung von Marken usw.

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      Von .-,-.,-.,-.,.-,-.,-., am Mi, 7. Dezember 2016 um 01:11 #

      Ein schaler Nachgeschmack bleibt aber, denn irgendwie erscheint Canonical doch ein wenig doppelzüngig. IMO sieht Canonical Ubuntu vielleicht doch eher nur als kostenlose Share- oder Freeware im Windows-Sinne.

      Michael Kofler z.B. hat seine Sicht der Dinge, die meiner recht nahe kommt, wie folgt zusammengefasst:

      https://kofler.info/kostet-ubuntu-in-der-cloud-etwas/

      IMO machen die von Kofler erwähnten Punkte 1 und 3 der Canonical intellectual property rights policy in Ihrer Kombination Ubuntu zur Share- oder Freeware, die letztendlich nicht kommerziell eingesetzt werden darf. Bei jeder noch so kleinen Modifikation droht sofort der Shuttleworthsche Markenrechtshammer mit einer Markenrechtsklage vor Gericht.

      Steam hatte dies recht schnell bemerkt und gab Debian deshalb den Vorzug vor Ubuntu. Red Hat hat ebenfalls aus juristischen Bedenken heraus letztendlich auf Canonicals Upstart verzichtet und dann Systemd entwickelt.

      Von daher hätte OVH gewarnt sein können.

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Von .emacs am Fr, 2. Dezember 2016 um 13:24 #

will Ubuntu hier vllt. nur den Druck erhoehen einen Supportvertrag abzuschliessen?

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Von Blue Fin am Fr, 2. Dezember 2016 um 17:25 #

Das wird aber sehr teuer werden und lange dauern. Canonical hat seinen Sitz in GB:

Canonical Group Limited
5th Floor, Blue Fin Building
110 Southwark Street
London, SE1 0SU
United Kingdom

Erstens ist es nicht so einfach von GB aus jemanden in Europa zu verklagen und zweitens ist GB vor Prozessende möglicherweise schon offiziell aus der EU ausgetreten. Dann geht der ganze Prozess von vorne los...

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Von irgendwer am Fr, 2. Dezember 2016 um 17:33 #

Wer dies nicht akzeptiert, soll, so Shuttleworth, eben ein anderes System einsetzen.
Nope. Nicht nötig. So wie man Firefox einsetzen kann, auch wenn man gegen deren Marke versößt, es nur dann halt z.B. einfach Iceweasel nennt, so kann man dennoch auch ohne Canonical Ubuntu einsetzen. Nur dann halt nicht unter dem Namen Ubuntu. Es ist schließlich freie Software. Nur das Trademark ist proprietär.

Das wiederum ist hier wohl der Knackpunkt. Die Cloudanbieter könnten auch Debian oder was auch immer nehmen, technisch wäre das nicht das Problem. Der Name Ubuntu ist, was zieht, und was das Business haben will.

Red Hat für High End, Ubuntu für kostenlos und dennoch gut. Die Marken haben sich etabliert.

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Von Anonymous am Fr, 2. Dezember 2016 um 20:17 #

Nun ja, der Ruf von Ubuntu wird in erster Linie von Ubuntu beschädigt. Es gab mal eine Zeit, da habe ich Ubuntu begeistert genutzt. Da gab es Gnome2, jeweils aktuell verfügbar kurz nach Fertigstellung. Und keine verkackten Alleingänge.

Heute gibt es nur noch Unity. Alle anderen Oberflächen sind vorsätzlich veraltet oder verkrüppelt. Aktuelle Versionen von Gnome darf es nicht mehr geben. Kubuntu war ja zuletzt nur noch eine Lachnummer. Gibt es das eigentlich noch? Nutzt das noch jemand? Und alles weiter hat man mit Karacho vor die Wand gefahren. Upstart, Mecurial, Mir, Unity8 usw.

Wer soll da noch etwas beschädigen? Der hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun.

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Von Verständnisfrage am Sa, 3. Dezember 2016 um 13:05 #

Ich dachte Ubuntu sei freie Software. Warum darf man es dann nicht einsetzen wie man will?

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Von Laurent am So, 4. Dezember 2016 um 22:26 #

Laut Shuttleworth hat ein europäischer Anbieter vor einigen Monaten seinen Vertrag mit Canonical gebrochen und bietet seither eine unautorisierte Version von Ubuntu an.

Da irrt Shuttleworth. Der Anbieter bietet Server mit vorinstallertem Ubuntu zur Miete an, und keine Ubuntu Distributionen zum Download u.ä.

Beispiel: Eine Mietwagenfirma kann selbstverständlich mit den von ihnen gekauften Wagen tun und lassen was sie für richtig hält, ohne das z.B. Mercedes da reinreden kann.

Außerdem handelt es sich bei der genannten Firma gerüchteweise um ovh. Das Unternehmen ist mit mehr als 170.000 Servern in fünfzehn Rechenzenzentren (Stand: Dezember 2014) europäischer Marktführer im Hosting-Bereich und nach eigenen Angaben weltweit auf Platz drei. Und ovh ist eine ganz andere Hausnummer wie Shuttleworths Briefkastenfirma in einem Hinterhof von London.

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    Von hjb am So, 4. Dezember 2016 um 23:26 #

    LOL! Shuttleworth irrt! Schreibt hier ein verkappter ovh-Mitarbeiter, vielleicht gar der, der Schuld an den Problemen ist?

    Der Anbieter bietet Server mit vorinstallertem Ubuntu zur Miete an, und keine Ubuntu Distributionen

    Was sonst? Genau so war es zu verstehen, genau das machen andere Hoster auch. Nur halt besser.

    Und ovh ist eine ganz andere Hausnummer wie Shuttleworths Briefkastenfirma in einem Hinterhof von London.

    Nochmal LOL! Ich kenne ovh, und genau deshalb ist es so ziemlich die letzte Firma, von der ich einen Server mieten würde.

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      Von Laurent am Mo, 5. Dezember 2016 um 05:31 #

      und genau deshalb ist es so ziemlich die letzte Firma, von der ich einen Server mieten würde.

      Das ist ja sehr interessant, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ovh mit der von ovh lizensierten Software tun und lassen und machen kann was ihnen beliebt, ohne das ihnen ein Shuttleworth aus London oder ein hjb aus Deutschland da hereinreden kann.

      Wie auch immer: Ich wünsche Shuttleworth viel Spaß dabei, eine französische Firma vor einem französischen Gericht verklagen zu wollen, LOL! Er kann ja im Zweifelsfall den hjb aus Deutschland als selbsternannten Sachverständigen für Wirtschaftsrecht aufrufen. :D

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        Von Nur ein Leser am Mo, 5. Dezember 2016 um 16:19 #

        Das ist ja sehr interessant, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ovh mit der von ovh lizensierten Software tun und lassen und machen kann was ihnen beliebt, ohne das ihnen ein Shuttleworth aus London oder ein hjb aus Deutschland da hereinreden kann.
        Nein, das ist genau der Punkt. Hier greift das Markenrecht.

        Um bei Deinem Beispiel von oben zu bleiben:
        Wenn eine Mietwagenfirma Mercedes gekauft hat und gegenüber den Kunden damit wirbt, tolle Mercedes zu haben, in Wirklichkeit aber die Mercedes-Motoren durch Renault-Aggregate ersetzt hat und statt der original Innenraumausstattung etwas Eigenes eingebaut hat, dann wird es kritisch.
        Zu Recht kann Mercedes dann verlangen, das mit seiner Marke nicht geworben wird und alle Hinweise (die markenrechtlich relevant sind) entfernt werden - weil es die Marke und deren Ruf schädigen würde!

        Was die Mietwagenfirma weiterhin machen darf: Ihre modifizierten Mercedes vermieten. Sie müssen sich nur einen anderen Namen dafür ausdenken.

        Um wieder den Bogen zu Ubuntu zu schlagen: Nichts anderes hat Shuttleworth laut Artikel gefordert: Unmodifiziertes Ubuntu nehmen, oder den Namen weglassen und ein eigenes System aufsetzen (z.B. ovhbuntu).

        Canonicals Cloud-Programm, das für alle Cloud-Anbieter verbindlich ist, soll sicherstellen, dass nur solche Systeme als »Ubuntu« vermarktet werden dürfen, die auch tatsächlich ein weitgehend unmodifiziertes Ubuntu enthalten und auch wie ein normales Ubuntu nutzbar sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Ruf von Ubuntu nicht durch schlechte Abklatsche oder eigenmächtige Modifikationen beschädigt wird.

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          Von Werter am Mo, 5. Dezember 2016 um 18:36 #

          Nur das Renault die Motoren (Kernel) selber konstruiert und Ubuntu eine Gemeinschaftskonstruktion von VW/Peugeot/Toyota nimmt und Ubuntu draufschreibt.

          Warten wir mal ab ob Shuttleworth sich überhaupt traut eine französische Firms vor einem französischen Gericht zu verklagen. Londoner Gerichte sind dafür nämlich nicht zuständig.

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            Von Nur ein Leser am Mo, 5. Dezember 2016 um 18:54 #

            Nur das Renault die Motoren (Kernel) selber konstruiert und Ubuntu eine Gemeinschaftskonstruktion von VW/Peugeot/Toyota nimmt und Ubuntu draufschreibt.
            Und? Was soll das Beispiel jetzt sagen? Das ist gleich von zwei Seiten angreifbar:

            1. Ein Mercedes ist ebenfalls eine Gemeinschaftskonstruktion von Daimler und diversen mehr oder weniger bekannten Zulieferern (z.B. für Motorelektronik, Unterhaltungselektronik, Teile des Innenraums etc.).
            Das gilt für jedes moderne Auto: Der "Hersteller" konzipiert das Gesamtfahrzeug, konstruiert es zum Teil selbst, zum Teil mit Partnern, zum Teil kauft er einfach Komponenten bei Vorlieferanten ein.
            ABER er macht die Endmontage und die Qualitätssicherung. Und das ist eben (neben der Konzeption) eine eigenständige Leistung, für die er mit seinem Namen einsteht - seiner Marke.

            2. Ubuntu DARF die "Gemeinschaftsproduktion" Linux-Distribution unter seinem Namen anbieten und dafür auch Markenrechte einfordern. Das erlaubt die GPL doch ganz explizit, denn den Quellcode bekommst Du von Ubuntu und die Hinweise auf die Lizenz und die Unterprojekte, aus denen Ubuntu besteht, ebenfalls.
            Ubuntu erbringt (wie RedHat, SUSE, Debian usw.) die analoge Leistung wie ein Autohersteller - Konzeption, "Endmontage" und Qualitätssicherung.

            Warten wir mal ab ob Shuttleworth sich überhaupt traut eine französische Firms vor einem französischen Gericht zu verklagen.
            ? Warum sollte er sich nicht trauen? Markenrecht gilt auch in Frankreich.
            Oder willst Du andeuten, das französische Gerichte befangen sind und Industriepolitik machen?

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          Von Collabra am Sa, 10. Dezember 2016 um 11:08 #

          Wenn eine Mietwagenfirma Mercedes gekauft hat und gegenüber den Kunden damit wirbt, tolle Mercedes zu haben, in Wirklichkeit aber die Mercedes-Motoren durch Renault-Aggregate ersetzt hat und statt der original Innenraumausstattung etwas Eigenes eingebaut hat, dann wird es kritisch.

          Sagt wer? Laut welchem Gesetz bzw. welcher EU-Bestimmung soll das verboten sein?

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