Nein und Ja. Ja - jeder kann die Redhat Sourcen nehmen, kompilieren und auch den Namen drin stehen lassen. Nein - Du darfst es nicht als Red Hat Software verkaufen! Denn damit benutzt den Namen, der rechtlich geschützt ist.
Von .-,-.,-.,-.,.-,-.,-., am Mi, 7. Dezember 2016 um 01:11 #
Ein schaler Nachgeschmack bleibt aber, denn irgendwie erscheint Canonical doch ein wenig doppelzüngig. IMO sieht Canonical Ubuntu vielleicht doch eher nur als kostenlose Share- oder Freeware im Windows-Sinne.
Michael Kofler z.B. hat seine Sicht der Dinge, die meiner recht nahe kommt, wie folgt zusammengefasst:
IMO machen die von Kofler erwähnten Punkte 1 und 3 der Canonical intellectual property rights policy in Ihrer Kombination Ubuntu zur Share- oder Freeware, die letztendlich nicht kommerziell eingesetzt werden darf. Bei jeder noch so kleinen Modifikation droht sofort der Shuttleworthsche Markenrechtshammer mit einer Markenrechtsklage vor Gericht.
Steam hatte dies recht schnell bemerkt und gab Debian deshalb den Vorzug vor Ubuntu. Red Hat hat ebenfalls aus juristischen Bedenken heraus letztendlich auf Canonicals Upstart verzichtet und dann Systemd entwickelt.
Aber sein Rechte darf Canonical natürlich durchsetzen.
Nein und Ja.
Ja - jeder kann die Redhat Sourcen nehmen, kompilieren und auch den Namen drin stehen lassen.
Nein - Du darfst es nicht als Red Hat Software verkaufen! Denn damit benutzt den Namen, der rechtlich geschützt ist.
Ich habe auch nicht behauptet, dass das legal ist. Es ist aber definitiv keine Lösung gegen die widerrechtliche Verwendung von Marken usw.
Ein schaler Nachgeschmack bleibt aber, denn irgendwie erscheint Canonical doch ein wenig doppelzüngig. IMO sieht Canonical Ubuntu vielleicht doch eher nur als kostenlose Share- oder Freeware im Windows-Sinne.
Michael Kofler z.B. hat seine Sicht der Dinge, die meiner recht nahe kommt, wie folgt zusammengefasst:
https://kofler.info/kostet-ubuntu-in-der-cloud-etwas/
IMO machen die von Kofler erwähnten Punkte 1 und 3 der Canonical intellectual property rights policy in Ihrer Kombination Ubuntu zur Share- oder Freeware, die letztendlich nicht kommerziell eingesetzt werden darf. Bei jeder noch so kleinen Modifikation droht sofort der Shuttleworthsche Markenrechtshammer mit einer Markenrechtsklage vor Gericht.
Steam hatte dies recht schnell bemerkt und gab Debian deshalb den Vorzug vor Ubuntu. Red Hat hat ebenfalls aus juristischen Bedenken heraus letztendlich auf Canonicals Upstart verzichtet und dann Systemd entwickelt.
Von daher hätte OVH gewarnt sein können.