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Thema: Canonical will gegen unautorisierte Cloud-Anbieter vorgehen

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von bobo am Fr, 2. Dezember 2016 um 18:25 #

Wer sein System kostenfrei raus gibt muss damit rechnen
Nein, das passiert auch Firmen die es nicht einfach kostenfrei rausgeben. ;)

Wenn man nur ein paar Pakete ändert ist das eigentliche System immer noch Ubuntu.
Richtig, eigentlich und das eigentlich stört gewaltig,

RedHat löst das Problem auf eigenen Weg. Sie geben nur Sourcen raus und Marke wird geschützt.
Das ist keine Lösung, jeder könnte sich den Quellcode nehmen, Red Hat drinstehen lassen und es vertreiben. Er hätte nur mehr Aufwand.

Wenn Ubuntu für einen sicheren und performanten Einsatz erst aufwändig angepasst werden muss, könnte es eventuell auch am System selbst liegen.
Ja, so richtig überzeugt hat mich Ubuntu nie. ;-)

Aber sein Rechte darf Canonical natürlich durchsetzen.

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    Von wm am Fr, 2. Dezember 2016 um 22:08 #

    Nein und Ja.
    Ja - jeder kann die Redhat Sourcen nehmen, kompilieren und auch den Namen drin stehen lassen.
    Nein - Du darfst es nicht als Red Hat Software verkaufen! Denn damit benutzt den Namen, der rechtlich geschützt ist.

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      Von bobo am Fr, 2. Dezember 2016 um 22:22 #

      Ich habe auch nicht behauptet, dass das legal ist. Es ist aber definitiv keine Lösung gegen die widerrechtliche Verwendung von Marken usw.

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    Von .-,-.,-.,-.,.-,-.,-., am Mi, 7. Dezember 2016 um 01:11 #

    Ein schaler Nachgeschmack bleibt aber, denn irgendwie erscheint Canonical doch ein wenig doppelzüngig. IMO sieht Canonical Ubuntu vielleicht doch eher nur als kostenlose Share- oder Freeware im Windows-Sinne.

    Michael Kofler z.B. hat seine Sicht der Dinge, die meiner recht nahe kommt, wie folgt zusammengefasst:

    https://kofler.info/kostet-ubuntu-in-der-cloud-etwas/

    IMO machen die von Kofler erwähnten Punkte 1 und 3 der Canonical intellectual property rights policy in Ihrer Kombination Ubuntu zur Share- oder Freeware, die letztendlich nicht kommerziell eingesetzt werden darf. Bei jeder noch so kleinen Modifikation droht sofort der Shuttleworthsche Markenrechtshammer mit einer Markenrechtsklage vor Gericht.

    Steam hatte dies recht schnell bemerkt und gab Debian deshalb den Vorzug vor Ubuntu. Red Hat hat ebenfalls aus juristischen Bedenken heraus letztendlich auf Canonicals Upstart verzichtet und dann Systemd entwickelt.

    Von daher hätte OVH gewarnt sein können.

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