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Thema: Canonical will gegen unautorisierte Cloud-Anbieter vorgehen

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von hjb am So, 4. Dezember 2016 um 23:26 #

LOL! Shuttleworth irrt! Schreibt hier ein verkappter ovh-Mitarbeiter, vielleicht gar der, der Schuld an den Problemen ist?

Der Anbieter bietet Server mit vorinstallertem Ubuntu zur Miete an, und keine Ubuntu Distributionen

Was sonst? Genau so war es zu verstehen, genau das machen andere Hoster auch. Nur halt besser.

Und ovh ist eine ganz andere Hausnummer wie Shuttleworths Briefkastenfirma in einem Hinterhof von London.

Nochmal LOL! Ich kenne ovh, und genau deshalb ist es so ziemlich die letzte Firma, von der ich einen Server mieten würde.

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    Von Laurent am Mo, 5. Dezember 2016 um 05:31 #

    und genau deshalb ist es so ziemlich die letzte Firma, von der ich einen Server mieten würde.

    Das ist ja sehr interessant, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ovh mit der von ovh lizensierten Software tun und lassen und machen kann was ihnen beliebt, ohne das ihnen ein Shuttleworth aus London oder ein hjb aus Deutschland da hereinreden kann.

    Wie auch immer: Ich wünsche Shuttleworth viel Spaß dabei, eine französische Firma vor einem französischen Gericht verklagen zu wollen, LOL! Er kann ja im Zweifelsfall den hjb aus Deutschland als selbsternannten Sachverständigen für Wirtschaftsrecht aufrufen. :D

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      Von Nur ein Leser am Mo, 5. Dezember 2016 um 16:19 #

      Das ist ja sehr interessant, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ovh mit der von ovh lizensierten Software tun und lassen und machen kann was ihnen beliebt, ohne das ihnen ein Shuttleworth aus London oder ein hjb aus Deutschland da hereinreden kann.
      Nein, das ist genau der Punkt. Hier greift das Markenrecht.

      Um bei Deinem Beispiel von oben zu bleiben:
      Wenn eine Mietwagenfirma Mercedes gekauft hat und gegenüber den Kunden damit wirbt, tolle Mercedes zu haben, in Wirklichkeit aber die Mercedes-Motoren durch Renault-Aggregate ersetzt hat und statt der original Innenraumausstattung etwas Eigenes eingebaut hat, dann wird es kritisch.
      Zu Recht kann Mercedes dann verlangen, das mit seiner Marke nicht geworben wird und alle Hinweise (die markenrechtlich relevant sind) entfernt werden - weil es die Marke und deren Ruf schädigen würde!

      Was die Mietwagenfirma weiterhin machen darf: Ihre modifizierten Mercedes vermieten. Sie müssen sich nur einen anderen Namen dafür ausdenken.

      Um wieder den Bogen zu Ubuntu zu schlagen: Nichts anderes hat Shuttleworth laut Artikel gefordert: Unmodifiziertes Ubuntu nehmen, oder den Namen weglassen und ein eigenes System aufsetzen (z.B. ovhbuntu).

      Canonicals Cloud-Programm, das für alle Cloud-Anbieter verbindlich ist, soll sicherstellen, dass nur solche Systeme als »Ubuntu« vermarktet werden dürfen, die auch tatsächlich ein weitgehend unmodifiziertes Ubuntu enthalten und auch wie ein normales Ubuntu nutzbar sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Ruf von Ubuntu nicht durch schlechte Abklatsche oder eigenmächtige Modifikationen beschädigt wird.

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        Von Werter am Mo, 5. Dezember 2016 um 18:36 #

        Nur das Renault die Motoren (Kernel) selber konstruiert und Ubuntu eine Gemeinschaftskonstruktion von VW/Peugeot/Toyota nimmt und Ubuntu draufschreibt.

        Warten wir mal ab ob Shuttleworth sich überhaupt traut eine französische Firms vor einem französischen Gericht zu verklagen. Londoner Gerichte sind dafür nämlich nicht zuständig.

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          Von Nur ein Leser am Mo, 5. Dezember 2016 um 18:54 #

          Nur das Renault die Motoren (Kernel) selber konstruiert und Ubuntu eine Gemeinschaftskonstruktion von VW/Peugeot/Toyota nimmt und Ubuntu draufschreibt.
          Und? Was soll das Beispiel jetzt sagen? Das ist gleich von zwei Seiten angreifbar:

          1. Ein Mercedes ist ebenfalls eine Gemeinschaftskonstruktion von Daimler und diversen mehr oder weniger bekannten Zulieferern (z.B. für Motorelektronik, Unterhaltungselektronik, Teile des Innenraums etc.).
          Das gilt für jedes moderne Auto: Der "Hersteller" konzipiert das Gesamtfahrzeug, konstruiert es zum Teil selbst, zum Teil mit Partnern, zum Teil kauft er einfach Komponenten bei Vorlieferanten ein.
          ABER er macht die Endmontage und die Qualitätssicherung. Und das ist eben (neben der Konzeption) eine eigenständige Leistung, für die er mit seinem Namen einsteht - seiner Marke.

          2. Ubuntu DARF die "Gemeinschaftsproduktion" Linux-Distribution unter seinem Namen anbieten und dafür auch Markenrechte einfordern. Das erlaubt die GPL doch ganz explizit, denn den Quellcode bekommst Du von Ubuntu und die Hinweise auf die Lizenz und die Unterprojekte, aus denen Ubuntu besteht, ebenfalls.
          Ubuntu erbringt (wie RedHat, SUSE, Debian usw.) die analoge Leistung wie ein Autohersteller - Konzeption, "Endmontage" und Qualitätssicherung.

          Warten wir mal ab ob Shuttleworth sich überhaupt traut eine französische Firms vor einem französischen Gericht zu verklagen.
          ? Warum sollte er sich nicht trauen? Markenrecht gilt auch in Frankreich.
          Oder willst Du andeuten, das französische Gerichte befangen sind und Industriepolitik machen?

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        Von Collabra am Sa, 10. Dezember 2016 um 11:08 #

        Wenn eine Mietwagenfirma Mercedes gekauft hat und gegenüber den Kunden damit wirbt, tolle Mercedes zu haben, in Wirklichkeit aber die Mercedes-Motoren durch Renault-Aggregate ersetzt hat und statt der original Innenraumausstattung etwas Eigenes eingebaut hat, dann wird es kritisch.

        Sagt wer? Laut welchem Gesetz bzw. welcher EU-Bestimmung soll das verboten sein?

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