Nur das Renault die Motoren (Kernel) selber konstruiert und Ubuntu eine Gemeinschaftskonstruktion von VW/Peugeot/Toyota nimmt und Ubuntu draufschreibt.
Warten wir mal ab ob Shuttleworth sich überhaupt traut eine französische Firms vor einem französischen Gericht zu verklagen. Londoner Gerichte sind dafür nämlich nicht zuständig.
Nur das Renault die Motoren (Kernel) selber konstruiert und Ubuntu eine Gemeinschaftskonstruktion von VW/Peugeot/Toyota nimmt und Ubuntu draufschreibt.
Und? Was soll das Beispiel jetzt sagen? Das ist gleich von zwei Seiten angreifbar:
1. Ein Mercedes ist ebenfalls eine Gemeinschaftskonstruktion von Daimler und diversen mehr oder weniger bekannten Zulieferern (z.B. für Motorelektronik, Unterhaltungselektronik, Teile des Innenraums etc.). Das gilt für jedes moderne Auto: Der "Hersteller" konzipiert das Gesamtfahrzeug, konstruiert es zum Teil selbst, zum Teil mit Partnern, zum Teil kauft er einfach Komponenten bei Vorlieferanten ein. ABER er macht die Endmontage und die Qualitätssicherung. Und das ist eben (neben der Konzeption) eine eigenständige Leistung, für die er mit seinem Namen einsteht - seiner Marke.
2. Ubuntu DARF die "Gemeinschaftsproduktion" Linux-Distribution unter seinem Namen anbieten und dafür auch Markenrechte einfordern. Das erlaubt die GPL doch ganz explizit, denn den Quellcode bekommst Du von Ubuntu und die Hinweise auf die Lizenz und die Unterprojekte, aus denen Ubuntu besteht, ebenfalls. Ubuntu erbringt (wie RedHat, SUSE, Debian usw.) die analoge Leistung wie ein Autohersteller - Konzeption, "Endmontage" und Qualitätssicherung.
Warten wir mal ab ob Shuttleworth sich überhaupt traut eine französische Firms vor einem französischen Gericht zu verklagen.
? Warum sollte er sich nicht trauen? Markenrecht gilt auch in Frankreich. Oder willst Du andeuten, das französische Gerichte befangen sind und Industriepolitik machen?
Nur das Renault die Motoren (Kernel) selber konstruiert und Ubuntu eine Gemeinschaftskonstruktion von VW/Peugeot/Toyota nimmt und Ubuntu draufschreibt.
Warten wir mal ab ob Shuttleworth sich überhaupt traut eine französische Firms vor einem französischen Gericht zu verklagen. Londoner Gerichte sind dafür nämlich nicht zuständig.
1. Ein Mercedes ist ebenfalls eine Gemeinschaftskonstruktion von Daimler und diversen mehr oder weniger bekannten Zulieferern (z.B. für Motorelektronik, Unterhaltungselektronik, Teile des Innenraums etc.).
Das gilt für jedes moderne Auto: Der "Hersteller" konzipiert das Gesamtfahrzeug, konstruiert es zum Teil selbst, zum Teil mit Partnern, zum Teil kauft er einfach Komponenten bei Vorlieferanten ein.
ABER er macht die Endmontage und die Qualitätssicherung. Und das ist eben (neben der Konzeption) eine eigenständige Leistung, für die er mit seinem Namen einsteht - seiner Marke.
2. Ubuntu DARF die "Gemeinschaftsproduktion" Linux-Distribution unter seinem Namen anbieten und dafür auch Markenrechte einfordern. Das erlaubt die GPL doch ganz explizit, denn den Quellcode bekommst Du von Ubuntu und die Hinweise auf die Lizenz und die Unterprojekte, aus denen Ubuntu besteht, ebenfalls.
? Warum sollte er sich nicht trauen? Markenrecht gilt auch in Frankreich.Ubuntu erbringt (wie RedHat, SUSE, Debian usw.) die analoge Leistung wie ein Autohersteller - Konzeption, "Endmontage" und Qualitätssicherung.
Oder willst Du andeuten, das französische Gerichte befangen sind und Industriepolitik machen?