Login
Newsletter
Werbung

Thema: US-Gericht wertet GPL als Vertrag

20 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
1
Von gustl am Di, 16. Mai 2017 um 16:16 #

Im Prinzip gibt es nämlich nur 2 Möglichkeiten:

1) Die Lizenz ist gültig, dann gewinnt freie Software.

2) Die Lizenz ist ungültig, dann hat der Lizenzverletzer aber GAR keine Lizenz und hat somit Raubkopien verbreitet. Es greift das Copyright voll durch, und dann gewinnt freie Software.

[
| Versenden | Drucken ]
  • 1
    Von LH_ am Di, 16. Mai 2017 um 17:04 #

    Punkt 2 ergibt keinen Sinn.
    Wenn die Lizenz ungültig ist, darf dadurch natürlich nicht die Partei schaden nehmen, welche die Lizenz nicht aufgesetzt hat.
    Sonst könnte ja jeder kommen und absichtlich ungültige Lizenzen erstellen, um im Nachgang alle zu verklagen. Das geht natürlich nicht ;)
    Üblicherweise hat dann die Seite den Schaden, welche die Lizenz ungültig aufgesetzt hat. So kenne ich es jedenfalls aus deutschen wie auch US-Recht.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    0
    Von Scàth am Mi, 17. Mai 2017 um 13:09 #

    Punkt 1: Tut sie das? Das muss sich erst zeigen wie die Unternehmen jetzt darauf reagieren werden. Sie können nämlich auch auf (A)GPL Software verzichten und auf Alternativen umschwenken -> Freie Software verliert auf allen Ebenen.

    Punkt 2: Wie hier schon erwähnt, ergibt der keinen Sinn. Wenn keine Lizenz angegeben ist, gilt der Source Code als proprietär - wo soll da plötzlich Open Source oder gar Freie Software irgendwas gewinnen? Das Gegenteil ist der Fall.

    [
    | Versenden | Drucken ]
1
Von gustl am Di, 16. Mai 2017 um 16:17 #

Im Prinzip gibt es nämlich nur 2 Möglichkeiten:

1) Die Lizenz ist gültig, dann gewinnt freie Software.

2) Die Lizenz ist ungültig, dann hat der Lizenzverletzer aber GAR keine Lizenz und hat somit Raubkopien verbreitet. Es greift das Copyright voll durch, und dann gewinnt freie Software.

[
| Versenden | Drucken ]
1
Von killswitch am Di, 16. Mai 2017 um 21:46 #

Bin gespannt wie sich das jetzt entwickeln wird. Sieht mir nämlich sehr nach Pyrrhus-Sieg aus.

[
| Versenden | Drucken ]
1
Von irgendwer am Di, 16. Mai 2017 um 23:03 #

Hancom versuchte, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, indem es argumentierte, dass es nie einen Vertrag mit Artifex oder sonst jemand unterschrieben habe.

Eigentlich schade, dass sie mit dieser Argumentation nicht durchgekommen sind. Das wäre ein schöner Präzedenzfall. Ich hätte mich darauf gefreut, die EULA von Adobe, Microsoft und co. einfach nicht zu lesen und keinen Vertrag zu unterschreiben und dann mit deren Software machen zu können, was ich auch damit will.

...

... hmmm... wobei, kein Verlust. Sie einfach nicht nutzen -- was in dem Fall "machen können, was ich will" entspricht -- darf ich wohl sowieso :-P

[
| Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung