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Thema: Krita Foundation mit finanziellen Problemen

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von UChef am Mi, 2. August 2017 um 19:06 #

Diese Argumentation ist göttlich:

Der gemachte Fehler ist zu 100% vorhersehbar gewesen.

... ob ich u.U. Spenden von mir vielleicht zurückfordern kann.

Hm... dazu fällt mir ein leicht abgewandeltes Zitat ein:

Dieser mnbvcxy ist IMO wie ein Segelschiff, das in See stach und dessen Crew nicht wusste, wie man segelt und einfach dachte, das wird sich beim Segeln schon irgendwie ergeben.
:x

Ich bin stinksauer.
Wäre ich an Ihrer Stelle auch... auf mich selbst 8)

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    Von mnbvcxy am Mi, 2. August 2017 um 21:12 #

    Du hast das hier wichtige Sachargument komplett ausgeblendet.

    Für mich stellt sich der Fall laut Prolinux-Nachricht aktuell so da:

    Laut einer Steuerüberprüfung durch die niederländischen Steuerbehörden handelt es sich bei der Krita Foundation in den betreffenden Fiskaljahren um eine kommerzielle Firma, die nur einen Teil Ihres Verdienstes mit Spenden bestritt, wobei diese Spenden unter dem Verweis auf die Eigenschaft als gemeinnütziger Verein eingesammelt wurden. Genau diese Gemeinnützigkeit wurde der Krita Foundation für die betroffenen Steuerjahre nachträglich abgesprochen.

    Die Steuernachzahlung an die niederländischen Behörden aus diesem Grunde zeigt, dass Unwissenheit nicht vor Regreß oder Strafen schützt. Genau deshalb werde ich mich erkundigen, ob es möglich ist, in dieser Zeit getätigte Spenden zurückzufordern.

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      Von tomkater68 am Do, 3. August 2017 um 11:01 #

      Genau diese Gemeinnützigkeit wurde der Krita Foundation für die betroffenen Steuerjahre nachträglich abgesprochen.

      Nein, wurde sie nicht. Ein gemeinnütziger Verein darf auch gewerblich tätig sein, allerdings muss er Gewerbe und Verein trennen und der Gewerbeanteil unterliegt der Steuerpflicht. Dieser Steuerpflicht ist man nicht ausreichend nachgekommen und daher gab es eine Steuernachforderung auf den Gewerbeanteil. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Entzug der Gemeinnützigkeit. Die kann ohnehin nicht für einzelne Jahre sondern nur für den gesamten Zeitraum der Freistellung ( 3 Jahre ) entzogen werden und hätte eine Steuerpflicht des gesamten Vereins für den gesamten Freistellungszeitraum zur Folge.

      Ich bin überzeugt, dass ein großer Teil der Vereine von dieser Problematik betroffen ist ohne sich dessen bewusst zu sein. Die Kassenwarte der Vereine sind oftmals ehrenamtlich und neben dem normalen Beruf tätig und sind keine Bilanzbuchhalter oder Steuerberater. Denen ist überhaupt nicht klar, dass die großzügige Überlassung des Vereinshauses an den Vereinskollegen für seine Geburtstagsfeier (gegen Zahlung einer 'Spende') ebenso Gewerbebetrieb ist wie die große Vereinsfeier.

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