Es scheint bei uns weniger Patenttrolle zu geben, vor allem auch deshalb, weil in vielen nationalen Gesetzen drinnensteht, dass "Software" oder "Software als solche" nicht patentierbar ist.
Wenn also jemand, der einen Code auf einem üblichen Prozessor laufen lässt geklagt wird, dann kann er bei uns zu einem nationalen Gericht gehen. Dort sind diese Fälle noch nicht durchjudiziert und haben eine gute Chance gegen Softwarepatente zu bestehen. Oder der geklagte kann beim EUGH Klage gegen das Patentamt erheben, dass gesetzeswidrig ein Softwarepatent zugelassen hat.
Es scheint bei uns weniger Patenttrolle zu geben, vor allem auch deshalb, weil in vielen nationalen Gesetzen drinnensteht, dass "Software" oder "Software als solche" nicht patentierbar ist.
Wenn also jemand, der einen Code auf einem üblichen Prozessor laufen lässt geklagt wird, dann kann er bei uns zu einem nationalen Gericht gehen. Dort sind diese Fälle noch nicht durchjudiziert und haben eine gute Chance gegen Softwarepatente zu bestehen.
Oder der geklagte kann beim EUGH Klage gegen das Patentamt erheben, dass gesetzeswidrig ein Softwarepatent zugelassen hat.