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Thema: Google will UEFI und Management Engine loswerden

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von WoodyEllen am Mo, 30. Oktober 2017 um 16:03 #

§ 903 BGB:
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

Das scheint irgendwie für Mainboards nicht zu gelten. Der Gesetzgeber sollte hier regelnt eingreifen und Sachen, die diesem Recht des Eigentümers vom Verkauf ausschließen. Man muss zumindest die Wahl haben, ob man den Zugriff Dritter zulässt oder nicht (soll ja tatsächlich Menschen geben, die nichts zu verbergen haben :evil: ).

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    Von SebastianB am Mo, 30. Oktober 2017 um 16:21 #

    Kleines missverständnis deinerseits. Beachte den teil über die rechte dritter, damit sind die amerikanischen geheimdienste und dere recht ander zu überwachen gemeint. Du willst doch wohl nicht den kampf gegen den terrorismus behindern oder?

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      Von schmidicom am Mo, 30. Oktober 2017 um 16:33 #

      Welchen Terrorismus denn? Den von irgendwelchen ausländischen Fanatikern oder den der eigenen?

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        Von SebastianB am Mo, 30. Oktober 2017 um 23:17 #

        Details details. Warum einige formen des terrorismus ausgrenzen, inklusion ist doch en vogue im moment.

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        Von Archgeige am Di, 31. Oktober 2017 um 08:02 #

        Der Terror ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.

        Wobei Gewalt auch psychische Gewalt einschliesst womit die Definition so auch auf die Totalüberwachungsmassnahmen unserer Bundesregierung zutrifft. Immerhin ist deren Sinn genau das; habt Angst und seit gefügig.

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    Von Allen Dulles am Di, 31. Oktober 2017 um 14:04 #

    Eben - Rechte Dritter:
    Das MB gehört dir, aber du hast damit nicht automatisch das Recht am BIOS erworben, das liegt immer noch beim Hersteller...

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    Von chefin am Do, 16. November 2017 um 07:40 #

    aber im gesetz steht halt nicht, wie du das bewerkstelligen musst und was der Hersteller dazu tun sollte.

    Du bekommst also Firmwarelose Hardware, schreibst dir die Firmware selbst? Ne, natürlich nicht

    Ausserdem geht es hier um Eigentum. Das Recht am Eigentum wird dir nicht steitig gemacht. Wie es immer so schön heist, wenn ich einen Film kopiere oder ein Musikstück, klaue ich es doch keinem. Der Eigentümer hat es doch weiterhin. Und wenn jemand deine Daten kopiert, sind die auch nicht geklaut, sondern du hast sie ja weiterhin.

    Bedeutet, das es nicht um Eigentum sondern um Datenschutz geht. Und du dann nicht ankommen kannst und einen Eigentumsparagrafen so uminterpretieren, das er dir zum Datenschutz dient.

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