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Thema: Google wechselt von Ubuntu zu Debian

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Von nico am Fr, 19. Januar 2018 um 12:41 #

Wobei dann die Frage wäre, wer der Nutzer ist. Bin ich als Angestellter eines Unternehmens Nutzer oder das Unternehmen für das ich tätig bin. Und wie wirken sich einschränkende Reglungen zu Betriebsinterna, NDA auf die AGPL aus?

Der Punkt der Veröffentlichung ist auch umstritten. Während einige bereits eine Konzerninterne Verbreitung unter unabhängigen Tochterfirmen eine Veröffentlichung darstellt, sehen andere das unproblematisch so. Erst recht dann strittig, wenn die IT-Abteilung in eine eigenständige GmbH ausgegliedert ist.

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    Von Nur ein Leser am Fr, 19. Januar 2018 um 13:31 #

    Wobei dann die Frage wäre, wer der Nutzer ist. Bin ich als Angestellter eines Unternehmens Nutzer oder das Unternehmen für das ich tätig bin.
    Ich glaube, diese Frage kann man recht eindeutig beantworten: Als Angestellter eines Unternehmens handelst Du immer im Auftrag, somit ist das Unternehmen selbst (als "juristische Person") der Nutzer der Software, nicht Du als Person.
    (Ergänzung: Selbst als Prokurist oder Geschäftsführer handelst Du immer noch "im Namen" der Firma, also bist Du quasi Ausführungsorgan der juristischen Person)

    Während einige bereits eine Konzerninterne Verbreitung unter unabhängigen Tochterfirmen eine Veröffentlichung darstellt, sehen andere das unproblematisch so. Erst recht dann strittig, wenn die IT-Abteilung in eine eigenständige GmbH ausgegliedert ist.
    Sehr guter Punkt.
    Da wird es dann richtig interessant, weil das nämlich zwei unterschiedliche juristische Personen sind.

    Letztlich ist es aber doch so: Wenn die empfangende Firma (der Anwender der Software) eine modifizierte GPL-Software von der IT-GmbH bekommt, KANN sie (vermutlich) die Quellen verlangen.
    Da das aber in der Regel die Verantwortlichen einen feuchten Kehricht schert, wird das in der Praxis vermutlich kaum vorkommen.
    Und selbst wenn: Innerhalb des Konzerns sollte das ja unproblematisch sein.

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