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Thema: Qt 5.11 als Betaversion erhältlich

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Von Software Entwickler am So, 4. März 2018 um 18:41 #

Die L-GPL ist absolut geeignet für CS Software.

Nur auf dem Papier, in der Praxis linkst du unbeabsichtigt ne Headerdatei dazu, weil du die unbedingt brauchst. Vor allem bei Qt ist die Gefahr groß und schon hast du die LGPL unwissentlich verletzt.

Statisches Linken bietet sehr wohl Vorteile, vor allem wenn es die einzige Software auf der Zielplattform ist, die Qt verwenden soll.

Statisches Linken erlaubt die LGPL bei CS Software nur, wenn du den Objektcode mitlieferst. Also Weltfremd. Die Praxis funktioniert anders.

Den oben verlinkten Artikel solltest du dir durchlesen.

All das ändert übrigens nichts daran, dass das Abomodell von Qt für CS Software Mist ist und in der Tat Sicherheitslücken begünstigt, weil die dann nie mehr gestopft werden, wenn das Projekt zu Ende entwickelt wurde und das Abo beendet wurde.
Bei Pauschallizenzen hat man solche Probleme nicht, das gleiche gilt für freie BSD oder zlib artige Lizenzen, da kann man dann das wesentliche in seine CS einbinden, selbst wenn die alte Lib nicht mehr weitergepflegt wird.
Für kleine Unternehmen kann letzteres der Todesstoß bedeuten.

Ich empfehle dir einfach mal mit Programmierern und Software Entwickler aus der Praxis, die Closed Source Software entwickeln, über die LGPL zu disktutieren.
Es hat seinen Grund, warum praktisch kein CS Projekt LGPL Libs verwendet.
Bei Qt kriegt man noch die proprietäre Lizenz im Abo, mit oben erwähnen Nachteile, aber allein die LGPL die rührt da auch niemand für ein CS Projekt an.

Letzten Endes hat es zwei Auswirkungen:
1. Die Softwareentwickler bleiben bei der Plattform bei der sie eine brauchbare GUI Lib haben, die ihnen rechtlich nicht im Weg steht.
und
2. Sollten die dann doch Qt wählen, dann gibt's nach 3-4 Jahren keine Patches mehr, wenn das Abo für die propritäre Lizenz beendet wurde.

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    Von Software Entwickler am So, 4. März 2018 um 18:46 #

    Kleine Ergänzung, ich meinte

    ..., in der Praxis linkst du unbeabsichtigt durch die Header Datei Code hinzu, ....und schon hast du die LGPL unwissentlich verletzt.

    Da muss man also höllisch aufpassen. Das kann man beim kommerziellen Coden niemandem empfehlen, vor allen da die Coder in der Regel alle keine Juristen sind.

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