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Thema: Vor Gericht: GPL-Verstoß in der Unterhaltungselektronik

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Von Anonymous am Mo, 5. März 2018 um 18:13 #

Wenn mir die Straßenverkehrsordnung zu kompliziert ist, dann darf ich mich halt nicht im Straßenverkehr bewegen. Habe ich noch nie gehört, dass das jemals jemand sowas vor Gericht vorgetragen hat, der mit 200 km/h durch die Stadt gefahren ist.

Wenn ich ein Werk verteile, welches auf einem anderem beruht, welches der GPL unterliegt, dann muss ich den dazugehörigen Quellcode auf Wunsch bereitstellen. Mehr muss man nicht tun. Wer dazu zu blöd ist, der soll dann bitte nicht seine Blödheit als Rechtfertigung nehmen. Der soll sich an Microsoft oder Oracle wenden, da ist das alles sehr viel einfacher...

Und ja, ich muss nicht selber betroffen sein, um das Urheberrecht einzuklagen? Von was leben denn dann bitte die ganzen Abmahnanwälte?

Die Industrie testet halt aus, wie weit man die GPL missbrauchen kann. Aber dass dan jemand, der dass angeht, aus den eigenen Reihen dafür angefeindet wird, einfach ekelhaft.

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