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Thema: DeCSS-Verbreitung doch legal

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Von Alex am Di, 6. November 2001 um 12:40 #
Wer auf diesem Board behauptet, die Verbreitung von DeCSS sei hierzulande illegal, sei hiermit korrigiert. Die Verbreitung des Quellcodes ist in Deutschland prinzipiell legal, die Nutzung jedoch nicht.

Um den Unterschied zu verstehen, muß man begreifen, daß aufgrund Gewohnheitsrechts "Geschäftsgeheimnisse" einen gewissen rechtlichen Schutz haben, ohne tatsächlich geheim zu sein. Das Geheimnis wird von juristischer Seite als Fiktion angenommen, ganz gleich, an wen es weitergegeben wird. Nur die Nutzung fällt unter die Urheberrechtsansprüche, es sei denn der Urheber verzichtet ausdrücklich darauf. Der DeCSS-Autor ist zwar nicht der Urheber des CSS-Algorythmus, verbreitet ihn aber mit dem Quellcode, ohne ihn jedoch direkt zu nutzen.

Demnach ist er nach unserem Recht ebenfalls nicht strafbar.

Wer DeCSS privat nutzt, um sich unter Linux DVDs anzusehen, kann dank der Entschuldigung, daß es nicht zumutbar ist, ein anderes Betriebssystem (noch dazu Windows, das ist ohnehin unzumutbar) zu installieren, straffrei bleiben (wenn man diese Auffassung vor Gericht vertreten könnte, bislang wurde aber in Deutschland noch keine Klage gegen Einzelpersonen, die CSS-Entschlüsselung benutzen, eingereicht)...

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