Das Gewerbe/Gesundheitsamt darf die Frittenbude kontrollieren, nicht der Metzger, der die Würste anliefert. Und diese Kontrolle beschränkt sich auf die Gesundheitsaspekte. Das Kochbuch mit den selberentwickelten Frittenbratrezepten darf NIEMAND einsehen, auch nicht im Rahmen einer Frittenlizenz.
Und diese Kontrolle beschränkt sich auf die Gesundheitsaspekte. Das Kochbuch mit den selberentwickelten Frittenbratrezepten darf NIEMAND einsehen, auch nicht im Rahmen einer Frittenlizenz.