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Mi, 14. August 2002, 21:42

Gemeinschaft

Obelix gegen MobiliX: Berufung gegen das Urteil

Noch vor Ende der Berufungsfrist hat die Inhaberin der Markenrechte an "Obelix" gegen das Urteil im Streit um den Namen "MobiliX" Berufung eingelegt.

Eine Begründung der Berufung liegt beim Oberlandesgericht München noch nicht vor, die Anwälte haben dazu bis zum 26. September 2002 Zeit.

Die erste Instanz musste wegen der Höhe des Streitwertes von 250.000 Euro bereits beim Landgericht München verhandelt werden. Dieses Gericht hatte am 12. Juni 2002 den Rechtstreit zugunsten der Marke "MobiliX" entschieden. Die Marke setzt sich aus dem Wort "Mobil" und der Abkürzung "iX" zusammen. "iX" ist eine weit verbreitete Abkürzung für UniX. Damit sind von möglichen Klagen auch andere Projekte mit ähnlichem Namen betroffen. Dies ist bereits jetzt bei mehreren der Fall. Vor einer Veröffentlichung müssen die Betroffenen jedoch erst die verwickelte Rechtslage anwaltlich klären lassen.

Auf den Internetseiten MobiliX.org werden Informationen rund um UniX auf mobilen Computern angeboten. Dazu gehören z.B. einige HOWTOs, die unter der GNU Free Documentation License veröffentlicht sind.

Die Marke "MobiliX" wird durch die Berliner Kanzlei JBB vertreten. Nach Absprache mit JBB wird nach Eingang der Berufungsbegründung über die weiteren Schritte entschieden. Da die erste Instanz den Argumenten der Beklagten in vollem Umfang gefolgt ist, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Abwendung der Berufung gut.

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