Dies ist nicht nur der Gipfel, sondern ein Fall für den Staatsanwalt. Die Unterstellung von Antisemitismus und der Vergleich mit dem nationalsozialistischen Schreckensensregims Hitlers gehen über das Recht der freien Meinungsäusserung hinaus und sind strafrechtlich relevante Äusserungen. Ich bin selber weder ein Freund Microsofts und seiner zweifelhaften Geschäftsgebarungen, noch der Globalisierung. Die dort gemachten Äusserungen gehen allerdings entschieden zu weit. Der Zwecke heiligt eben nicht die Mittel. Letzteres will ich aber auch den Linuxenthusiasten ins Stammbuch schreiben.