Von the_roadrunner am Mi, 5. Februar 2003 um 16:18 #
das macht nix, weisst doch, "Rechtschreibfehler sind gewollt und diehnen der allgemeinen belustigung" ....
Hab mal diesen satz unter eine klausur gesetzt, danach wurde die klausur nur bis zur hälfte kontrolliert (sie hatte anscheinend den text gelesen) ... und kam mit 5 zurück :-(
Hab mal diesen satz unter eine klausur gesetzt, danach wurde die klausur nur bis zur hälfte kontrolliert (sie hatte anscheinend den text gelesen) ... und kam mit 5 zurück :-(
also kopf hoch, alles halb so schlimm