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So, 9. Februar 2003, 17:30

Software::Kernel

Der gestohlene Kernel-Code

Mit der steigenden Popularität des Linux-Kernels häufen sich auch Meldungen über die Zweckentfremdung des Kernels in proprietärer Software - der neueste Fall soll die englische Firma Castle Technology betreffen.

So soll Castle Technology Limited Teile des PCI-Subsystems und der IO-Relocation des Linux-Kernels in das eigene proprietäre »RISC OS«-System, welches als ROM-File in binärer Form vertrieben wird, eingebunden haben. Weder die Änderungen noch die Teile des Betriebsystems, die gegen Code unter GPL-Lizenz gelinkt sind, wurden nach Aussagen von Russell King freigegeben.

Eine gerichtliche Klärung des Problems scheint indessen unabdingbar zu sein. Die ursprünglich von Linus propagierte Taktik, den Vorfall an die Presse und die Kernel-Liste zu tragen, scheint keine Früchte zu tragen. Weder Castle Technology Limited noch ein Vertreter des Unternehmens reagierten. Emails, die das Problem klären sollen, wurden bis dato nicht beantwortet. Eine offizielle Stellungsnahme zu dem Vorfall seitens des Unternehmens gibt es ebenfalls nicht.

Die GPL schreibt zwingend vor, dass Applikationen oder Systeme, die unter der GNU General Public License vertrieben werden, auch im Quellcode jedem Käufer oder Nutzer zugänglich gemacht werden müssen. Zwar schließt die Lizenz nicht implizit eine automatische Verbreitung im Quelltext ein, soll aber jedem die Möglichkeit bieten, »Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen«. »Die Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun dürfen«, sagt die GPL. Ferner sagt die Lizenz, dass »jede [...] verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen (Anm. d. Red. die unter einer GPL-Lizenz stehen) abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird«. Gerade gegen diese Passage scheint Castle Technology Limited verstoßen zu haben, als sie den GPL-Code nahm und die abgeleiteten Programme nicht unter die gleiche Lizenz stellte.

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