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So, 23. Februar 2003, 11:20

Software::Desktop

Aus MobiliX.org wird TuxMobil.org

Im Markenrechtsstreit um die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix und MobiliX hat das Oberlandesgericht in seinem Urteil eine »hochgradige Ähnlichkeit« festgestellt -- Werner Heuser, Inhaber von MobiliX, hat daher sein Projekt in »TuxMobil« umbenannt.

Im Herbst 2001 hatte Les Editions Albert René, als Inhaber der Markenrechte Obelix, Werner Heuser, Betreiber bekannten Website MobiliX, verklagt. Nach Auffassung der Klägerin lehnte sich Werner Heuser klanglich stark an ihre berühmte Marke Obelix an, um deren Berühmtheit für sich auszunutzen. Diese Argumentation wurde jedoch vom OLG München verworfen, da die Marke Obelix im Gegensatz zur gleichnamigen Comicfigur nicht berühmt ist. Allerdings sah das Berufungsgericht - im Gegensatz noch zum Landgericht - die bereits genannte Verwechslungsgefahr.

Ende Januar sah das OLG München in »Obelix« zwar keine berühmte Marke, gab der Klage aber mit der Begründung statt, dass wegen der »hochgradigen Ähnlichkeit« der Marken »Obelix« und »Mobilix« für das Publikum eine Verwechslungsgefahr bestünde. Es komme dabei nicht darauf an, dass das Suffix »ix« in Kennzeichen der Informationstechnologie häufig verwendet wird, da auch dann ein »ausreichender Abstand« gewahrt werden müsse.

Wie nun Werner Heuser bekannt gab, wurde MobiliX.org in TuxMobil.org umbenannt. Gleichzeitig wurde eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Zeit bis zu einem Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichtes dürfte etwa vier Jahre betragen. In dieser Zeit darf Werner Heuser den Markennamen MobiliX nicht verwenden, es sei denn, er könnte eine Bürgschaft in Höhe von 200.000 EURO für diese Zeit stellen. Die Anwälte des MobiliX.org-Betreibers, Biere und Brexl – JBB, sehen die Revision als aussichtsreich an. Eine erfolgreiche Revision würde auch vielen anderen Projekten helfen. Die Liste der von Les Editions Albert René mit einem Widerspruch bedachten Marken mit dem Suffix »ix« wird immer länger. »Wegen des hohen Prozessrisikos ist eine Gegenwehr für viele nicht möglich«, so Werner Heuser.

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