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Thema: LinuxTag mahnt SCO wegen wettbewerbswidrigem Verhalten ab

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Von slow am Di, 27. Mai 2003 um 13:56 #
§15 I UWG Geschäftliche Verleumdung
Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Bin kein Jurist, der § würde aber irgendwie schon passen, denke ich.

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