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Mo, 2. Juni 2003, 18:06

Gesellschaft::Politik/Recht

Open Content Lizenz für das deutsche Urheber- und Vertragsrecht

Das ifrOSS hat im Auftrag des Kompetentnetzwerks Universitätsverbund NRW (UVM) eine Open Content Lizenz entwickelt, die auf das deutsche und europäische Urheber- und Vertragsrecht abgestimmt ist.

Lizenzvereinbarungen haben an sich, dass sie in der Regel nur auf bestimmte Länder zugeschnitten werden können. Was in einem Land Recht ist, muss nicht zwangsläufig in anderen Ländern erlaubt sein. Das ifrOSS hat deshalb das erfolgreiche Lizenzmodell der Freien oder Open Source Software auf andere Werkgattungen, insbesondere Datenbanken, Texte und Bilder übertragen.

Anders als die bislang bekannten Open Content Lizenzen ist die neue Lizenz für freie Inhalte auf das deutsche und europäische Urheber- und Vertragsrecht abgestimmt. Die juristischen Probleme, die bei der Nutzung der bislang bekannten Lizenzen auftreten, sind bei der Entwicklung der neuen Lizenz - so weit dies dem Institut möglich war - ausgeräumt worden.

Neben der Lizenz für Freie Inhalte bietet der UVM zwei weitere Lizenzen für die Entwicklung und Verbreitung von Inhalten an: Die Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte und die Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen. Diese beiden Lizenzen sind keine Open Content Lizenzen.

Entworfen wurden die drei Lizenzen primär für die Verbreitung von Inhalten, die an nordrhein-westfälischen Hochschulen entstanden sind. »Sie können aber auch für sonstige Projekte genutzt werden. Die Lizenztexte sind entsprechend neutral gehalten und dürfen unverändert vervielfältigt und verbreitet werden«, so das Institut.

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