Von Christian Selig am Fr, 8. August 2003 um 01:30 #
Soweit ich mich recht entsinne, sieht die einstweilige Verfügung von univention (erwirkt am LG Bremen) ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro vor. Dann gibt es noch die Abmahnung vom LinuxTag e.V., bei der ich noch keine Hausnummer gehört habe. Hab ich noch was vergessen?
... bei Meidung eines für diesen Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 , ersatzweise Ordnungshaft, ....
So steht's auf der Kopie, welche auf meiner Pinwand heftet und den Beschluss des Landesgerichtes Bremen beinhaltet. Beschluss in Sachen Univention GmbH (Peter H. Ganten) gegen SC0 Group GmbH (Hans Bayer)
Was die Amtssprachler auch immer mit 'Meidung für den Fall der Zuwiderhandlung' meinen, es klingt trotzdem nicht schlecht .. .
Fall für die Porto-Kasse.
ersatzweise Ordnungshaft, ....
So steht's auf der Kopie, welche auf meiner Pinwand heftet und den Beschluss des Landesgerichtes Bremen beinhaltet.
Beschluss in Sachen Univention GmbH (Peter H. Ganten)
gegen SC0 Group GmbH (Hans Bayer)
Was die Amtssprachler auch immer mit 'Meidung für den Fall der Zuwiderhandlung' meinen, es klingt trotzdem nicht schlecht .. .
bye
unterstützen will (Golem.de/news.google.de).