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Thema: SCO: GPL ist verfassungswidrig

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Von stoner am So, 2. November 2003 um 18:07 #
In Deutschland gibt es kein "Copyright", wie es in den USA üblich ist.

Man ist automatisch Urheber, wenn man ein "Werk" mit den entsprechenden Voraussetzungen (hier empfehle ich einen Blick in die ersten Paragraphen des Urhebergesetzes) schafft. Und das gehört einen so lange man lebt und die Erben haben noch 70 weitere Jahre nach dem Tod des Urhebers dieses Recht.

Was man allerdings abgeben kann, das sind die Nutzungsrechte. Und das wird ja täglich gemacht, wie alle Journalisten, Künstler, Drehbuchautoren, Fotografen etc. erfahren (müssen).

Insofern gibt man mit der GPL keineswegs sein Urheberrecht auf - das ist nämlich nicht möglich. Allerdings verzichtet man auf einen Teil der Nutzungsrechte. Man gibt nämlich mit der GPL das alleinige Recht auf Verwertung und Nutzung, z.B. für Lizenzen, Weiterverwertung des Quelltextes, etc. auf. Selbstverständlich kann man sein eigenes Zeug noch weiterverkaufen. Aber andere können deine Bausteine verwenden, was eigenes draus machen und das auch wieder verkaufen, ohne dass du einen Euro zu sehen bekommst.

Aber das ist doch schließlich vom Autor gewollt - und niemand ist gezwungen Software, Bibliotheken, Ressourcen etc zu verwenden, die unter der GPL stehen. Oder? Jeder neue Urheber kann doch auf "closed Source"-Quellen zurückgreifen (d.h. sie teuer kaufen) oder auf solche, die unter anderem Lizenzen stehen.

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