also ich verstehe die Patentvergabepraxis nicht so ganz. OK, Microsoft hat das FAT-Dateisystem erfunden. Ich habe das Patent noch nicht gefunden, um den Inhalt zu studieren. Aber ist es überhaupt möglich, etwas zu erfinden, die Erfindung in den eigenen Produkten zu verwenden und die entsprechenden Informationen auch anderen zugänglich zu machen, und dann irgendwann, Jahre später, wenn die Erfindung bereits weit verbreitet eingesetzt wird, plötzlich auf die Idee zu kommen, ein Patent dafür zu verlangen? Das wäre dann ja quasi russisches Roulette für alle Entwickler. Dann würde selbst die Recherche in den Patentdatenbanken nicht vor Klagen schützen, denn es könnten Erfindungen ja jederzeit "nachpatentiert" werden.
Von Jochen Schmitt am So, 20. Juni 2004 um 20:01 #
Es ist doch sicherlich bekannt, dass Microsoft MS-DOS nicht selbst entwickelt hat, sondern eingekauft hat. IMHO währe es durchaus möglich, dass FAT schon in dem Betriebssystem existierte, als DOS von Microsoft eingekauft wurde.
Außerdem ist FAT zumindestens in seinen Grundzügen schon über 22 Jahre alt, so dass es nach meiner Meinung eine Unverschähmtheit ist, nun Partentgebühren für ein eigentlich völlig veraltetes Verfahren zu verlangen.
also ich verstehe die Patentvergabepraxis nicht so ganz.
OK, Microsoft hat das FAT-Dateisystem erfunden. Ich habe das
Patent noch nicht gefunden, um den Inhalt zu studieren.
Aber ist es überhaupt möglich, etwas zu erfinden, die Erfindung
in den eigenen Produkten zu verwenden und die entsprechenden
Informationen auch anderen zugänglich zu machen, und dann
irgendwann, Jahre später, wenn die Erfindung bereits weit
verbreitet eingesetzt wird, plötzlich auf die Idee zu kommen,
ein Patent dafür zu verlangen?
Das wäre dann ja quasi russisches Roulette für alle
Entwickler. Dann würde selbst die Recherche in den
Patentdatenbanken nicht vor Klagen schützen, denn es könnten
Erfindungen ja jederzeit "nachpatentiert" werden.
ciao
Marcus
Außerdem ist FAT zumindestens in seinen Grundzügen schon über 22 Jahre alt, so dass es nach meiner Meinung eine Unverschähmtheit ist, nun Partentgebühren für ein eigentlich völlig veraltetes Verfahren zu verlangen.
mfg: Jochen Schmitt