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Thema: Studie: Linux im Konflikt mit 283 Patenten

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Von meinereiner am Fr, 6. August 2004 um 13:20 #
Das kann von mir aus 3mal in der EULA drinstehen. Laut deutschem Datenschutzgesetz ist das ausspähen deiner Privatsphäre ohne vorherige richterliche Erlaubnis verboten.

Jede Nutzungsbedingung gilt nur innerhalb der Gesetze eines Landes. Und diese Gesetze können ganz locker teile oder auch die komplette Nutzungsbedingung ausklammern.

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