Schade, dass keiner erreicht werden konnte. Mich würde die Begründung und die dahinter stehende Intention interessieren. Der Anmelder scheint sich auf jeden Fall mit Linux auszukennen (http://www.bruli.net/). Sollte es ihm nur um das Schützen der Marke "Tux" gegangen sein, dann hätte er es auf jeden Fall auf eine andere Art und Weise anpacken müssen.
Von Daniel Baumann am Do, 26. August 2004 um 16:02 #
Handelsregisterauszug:
"TUX GmbH (TUX Sàrl) (TUX LLC) , in Derendingen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapital: CHF 20'000.--, CH-241.4.004.024-4 (EHRA-Id: 743069.)
Löhrstrasse 35, 4552 Derendingen
Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informatik, insbesondere Beratung im Zusammenhang mit Erwerb und Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen sowie Entwicklung, Erwerb und Veräusserung von Software, Handel mit Datenverarbeitungsgeräten aller Art. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern, ferner alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern."
Aha, Daeredinge.. das ist das Nachbarsdorf von mir, peinlich sowas.
Wenn da nicht andere Tux-Firmen etwas dagegen haben wenn ihr Name als Marke registriert ist. Finde schon aber sehr mutig von einer Firma die sich mit Linux auskennt den Namen Tux zu schuetzen.
Von Mario Kundert am Do, 26. August 2004 um 16:42 #
Und was sagt erst die Zillertaler Gemeinde Tux, wenn es nicht mehr Tux heissen darf? Bisher haben sie sich nur über ihre Tankstelle gestritten. Müssen sie nun alle emigrieren? Die Welt ist so ungerecht.
ich glaube das hat keine chance. 1. gibt es sogar Gemeinden mit dem Namen, wie weiter oben schon erwehnt wurde. 2. ist tux ein ganz normales englisches Wort (Smoking), wo kommen wir denn hin, wenn man ganz normale alltagsworte schützen kann?
Meines Wissens nach kannst du jeden Begriff schützen, wenn er in der Branche vorher nicht gebräuchlich war. Also kannst du beispielsweise den Namen einer Software, die "Fahrrad" heisst, schützen, aber als Markenname für ein Fahrradmodell ist es untauglich. Die Sprache ist dabei unerheblich, ausserdem dürfte fast jede beliebige Zeichenkombination in irgendeiner Sprache ein Alltagswort darstellen.
Die Marke Windows ist übrigens fragwürdig, wie im Lindowsprozess festgestellt wurde, da Windows wohl auch schon vor der Eintragung der Marke für "Rahmen auf dem Bildschirm, die die Ausgabe eines Programms enthalten" stand. Aber Microsoft hat sich ja schlauerweise auch gleich "Microsoft Windows" schützen lassen, genau wie "Microsoft Word".
Ich bin ja immer noch der Meinung man sollte die Markenmafia mit ihren eigenen Waffen schlagen und sich selbst mal Marken suchen, die zwar belegt aber nicht registriert sind und diese dann rechtmäßig eintragen lassen und sich dies so bestätigen lassen, dass das zuständige Amt dafür haftbar gemacht werden kann wenn sie nicht vernünftig auf bestehende Marken geprüft haben, falls man verklagt wird von M$ oder so.
Dann müsste es einen Grundsatzurteil geben damit diese Markenkriege ein Ende haben und die Ämter in Zukunft vernünftiger prüfen!
Von Silverwingrider am Fr, 27. August 2004 um 10:22 #
leider geht das nicht so einfach. Schließlich musst Du in der beantragten Schutzgruppe innerhalb von 5 Jahren ein Produkt/Dienstleistung/tätigkeit nachweisen können, sonst ist der Schutz futsch.
Anscheinend hat der Inhaber der Marke Kenntnis davon, dass über ihn berichtet wird. Alle Kommentare die das Thema in seinem Gästebuch angeschnitten haben sind gelöscht worden. Vielleicht eine kurze Erklärung? Oder traut er sich nicht?
Von Martin Brülisauer am Di, 21. September 2004 um 12:51 #
Ich lösche alle Einträge im Gästebuch, welche a) anonym gemacht werden, b) einen beleidigenden Inhalt haben. Bei den zwei Einträgen hat beides zugetroffen. Gruzz
Von Daniel Baumann am Do, 26. August 2004 um 18:57 #
Wenn du auf http://tel.search.ch/ beim Namen 'Tux GmbH' eingibts, reicht das schon. Wenn du aus dem Ausland anrufst, vergiss nicht die 032 durch 0041 32 zu ersetzen.
Ich habe selber ein Gewerbe angemeldet und benutze eine Webseite mit "tux" im Namen, da ich dort Linux-Dienstleistungen anbiete. Deswegen mache ich mir schon Sorgen. Allerdings dürfen meines Wissens keine Wörter aus Wörterbüchern als Marke eingetragen werden. "tux" ist jedoch die Kurzform für "tuxedo" was für "Anzug" steht. Auf der Seite dict.leo.org wird bei beiden Begriffen die entsprechende Übersetzung gefunden. Das sollte doch eigentlich für eine Ablehnung des Antrags reichen, oder nicht?
Ich will verhindern, dass ein Community-Fremder die Rechte für sich anmelden kann (da dies Larry ja bisher versäumt hat (wohl aus Kostengründen)). Es geht mir dabei vor allem z.B. um Firmen aus dem Staate Washington oder auch um bekennende Linuxbekämfer wie z.B. SCO.
Ich beabsichtige, eine GPL angelehnte offene Lizenz zu gestalten, welche es allen, welche OpenSource und/oder Linux unterstützen, ermöglicht, die Marken zu verwenden. Hingegen soll dieses Recht allen verwehrt sein, welche die OpenSource Community nicht unterstützen oder sogar aktiv bekämpfen. Sobald ich mit der Registrierung der Marken in den U.S.A. durch bin, werde ich die Lizenz auf der WEB seite von tux-gmbh.ch veröffentlichen und aktivieren.
"TUX GmbH (TUX Sàrl) (TUX LLC) , in Derendingen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapital: CHF 20'000.--, CH-241.4.004.024-4 (EHRA-Id: 743069.)
Löhrstrasse 35, 4552 Derendingen
Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informatik, insbesondere Beratung im Zusammenhang mit Erwerb und Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen sowie Entwicklung, Erwerb und Veräusserung von Software, Handel mit Datenverarbeitungsgeräten aller Art. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern, ferner alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern."
Aha, Daeredinge.. das ist das Nachbarsdorf von mir, peinlich sowas.
4-stellig, gibts die noch?
Nicht nur das, in der Schweiz hat er sie fuer 9, 35 (Werbung), 38 (Telekommunikation) und 42 zur Eintragung beantragt.
für v<<c jedenfalls eine gute Näherung.
Sowjetmacht + Elektrifizierung = Kommunismus
1. gibt es sogar Gemeinden mit dem Namen, wie weiter oben schon erwehnt wurde.
2. ist tux ein ganz normales englisches Wort (Smoking), wo kommen wir denn hin, wenn man ganz normale alltagsworte schützen kann?
Err, Windows(tm) ? ;-)
SCNR
;-)
mfG
Meines Wissens nach kannst du jeden Begriff schützen, wenn er in der Branche vorher nicht gebräuchlich war. Also kannst du beispielsweise den Namen einer Software, die "Fahrrad" heisst, schützen, aber als Markenname für ein Fahrradmodell ist es untauglich. Die Sprache ist dabei unerheblich, ausserdem dürfte fast jede beliebige Zeichenkombination in irgendeiner Sprache ein Alltagswort darstellen.
Die Marke Windows ist übrigens fragwürdig, wie im Lindowsprozess festgestellt wurde, da Windows wohl auch schon vor der Eintragung der Marke für "Rahmen auf dem Bildschirm, die die Ausgabe eines Programms enthalten" stand. Aber Microsoft hat sich ja schlauerweise auch gleich "Microsoft Windows" schützen lassen, genau wie "Microsoft Word".
iGEL
Dann müsste es einen Grundsatzurteil geben damit diese Markenkriege ein Ende haben und die Ämter in Zukunft vernünftiger prüfen!
welche a) anonym gemacht werden, b) einen
beleidigenden Inhalt haben. Bei den zwei
Einträgen hat beides zugetroffen.
Gruzz
(mein cron wartet schon ....)
Allerdings dürfen meines Wissens keine Wörter aus Wörterbüchern als Marke eingetragen werden. "tux" ist jedoch die Kurzform für "tuxedo" was für "Anzug" steht. Auf der Seite dict.leo.org wird bei beiden Begriffen die entsprechende Übersetzung gefunden. Das sollte doch eigentlich für eine Ablehnung des Antrags reichen, oder nicht?
SCO.
Ich beabsichtige, eine GPL angelehnte offene Lizenz zu gestalten, welche es allen, welche OpenSource und/oder Linux unterstützen, ermöglicht, die Marken zu verwenden. Hingegen soll dieses Recht allen verwehrt sein, welche die OpenSource Community nicht unterstützen oder sogar aktiv bekämpfen. Sobald ich mit der Registrierung der Marken in den U.S.A. durch bin, werde ich die Lizenz auf der WEB seite von tux-gmbh.ch veröffentlichen und aktivieren.