Ich habe selber ein Gewerbe angemeldet und benutze eine Webseite mit "tux" im Namen, da ich dort Linux-Dienstleistungen anbiete. Deswegen mache ich mir schon Sorgen. Allerdings dürfen meines Wissens keine Wörter aus Wörterbüchern als Marke eingetragen werden. "tux" ist jedoch die Kurzform für "tuxedo" was für "Anzug" steht. Auf der Seite dict.leo.org wird bei beiden Begriffen die entsprechende Übersetzung gefunden. Das sollte doch eigentlich für eine Ablehnung des Antrags reichen, oder nicht?
Allerdings dürfen meines Wissens keine Wörter aus Wörterbüchern als Marke eingetragen werden. "tux" ist jedoch die Kurzform für "tuxedo" was für "Anzug" steht. Auf der Seite dict.leo.org wird bei beiden Begriffen die entsprechende Übersetzung gefunden. Das sollte doch eigentlich für eine Ablehnung des Antrags reichen, oder nicht?