Von Jörg W Mittag am Sa, 11. September 2004 um 12:07 #
Eben. Damit ist sie lizenrechtlich eben anders zu behandeln. Ich kann ohne weiteres ein GPL-lizenziertes Programm in meine proprietäre Applikation integrieren. Mit einer GPL-lizenzierten Bibliothek geht das aber — zumindest nach Interpretation der FSF — nicht, da beim Linken gegen eine Bibliothek automatisch ein kombiniertes Werk entsteht, welches nach den Regeln der GPL vollständig ebenfalls wieder unter der GPL stehen muss.
Das widerspricht dem Ziel von UserLinux, dass nur Software aufgenommen wird, welche es ISVs ermöglicht, kostenlos proprietäre Software zu erstellen. Eine ähnliche Regelung hat z.B. auch die LSB, wo aus genau demselben Grund die immer und immer wieder auftauchenden Vorschläge, Qt zu standardisieren, immer und immer wieder abgelehnt werden.
Das widerspricht dem Ziel von UserLinux, dass nur Software aufgenommen wird, welche es ISVs ermöglicht, kostenlos proprietäre Software zu erstellen. Eine ähnliche Regelung hat z.B. auch die LSB, wo aus genau demselben Grund die immer und immer wieder auftauchenden Vorschläge, Qt zu standardisieren, immer und immer wieder abgelehnt werden.
jwm