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Thema: CherryOS verletzt die GPL

28 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
Score: 3 Von andre am Do, 10. März 2005 um 11:42 #
Zunächst einmal verletzt das Projekt das Copyright der Entwickler, wenn es Code klaut. Sekundär verletzt es ein Übereinkommen, das Code unter bestimmten Bedingungen verfügbar gemacht hat. Dieses Übereinkommen wird aber von CherryOs nicht akzeptiert.


Was dürfen wir erwarten?
a) Einigung und schadensersatz
b) Veröffentlichung der Erweiterungen von CherryOs unter der GPL

BTW: Was ist der Unterschied zwischen PearPC und Softpear?

  • Score: 3 Von Alex am Do, 10. März 2005 um 13:48 #
    Nicht falsch gedacht, nur in der falschen Reihenfolge:

    Primär verletzt CherryOS die GPL, die ansonsten die Weitergabe genehmigen würde. Aufgrund dieser Verletzung ist die Weitergabe unter den Konditionen der GPL unmöglich, also fällt PearPC im Rahmen dieser Transaktion auf das Niveau normalen Urheberrechts zurück, das dem Entwickler erlaubt, jegliche Nutzung und Weitergabe zu reglementieren und diese, falls dieses nicht der Fall ist, zunächst verbietet.

    Die Umgehung des Verbots ist eine unerlaubte Handlung im Sinne des deliktischen Schadenersatzrechts. Der Schaden wird bei einem nichtkommerziellen Projekt jedoch schwer zu beziffern sein, da es sich fast ausschließlich um nichtmateriellen Schaden handelt.

    Auf der anderen Seite haben wir hier das Strafrecht, daß uns den Betrugstatbestand zur Seite stellt. Ein fremdes (kostenloses) Produkt als eigenes (teures) Produkt anzubieten und den Käufer zu täuschen, damit er glaubt, daß ein Unterschied bestehe, kann man mit etwas bösem Willen leicht als Betrug subsummieren.

    Ob CherryOS dann tatsächlich unter GPL gestellt wird, ist ungewiß. Nur jene Teile, die vorher unter GPL standen und deren Erweiterungen (zu denen das GUI nicht zwangsläufig zählen muß) müssen freigegeben oder das Ganze vom Markt genommen werden.

    Eine gerichtliche Auseinandersetzung, falls es dazu kommen sollte, verspricht, interessant zu werden...

    Gruß, Alex

    • Score: 3 Von gerd am Fr, 11. März 2005 um 12:51 #
      "Der Schaden wird bei einem nichtkommerziellen Projekt jedoch schwer zu beziffern sein, da es sich fast ausschließlich um nichtmateriellen Schaden handelt."

      Was heisst denn hier nicht-kommerzielle Software. Wenn jemand Code klaut und ihn verkauft, dann kann man vermutlich schon mal damit beginnen seine Bankkonten zu sperren usw. Die neue IPR Enforcement Directive ist da ja ein gutes Zeichen.
      Natürlich liegt ein materieller Schaden vor. Und ferner steht es den Autoren wohl frei ihr ganzes Werk unter einer anderen Lizenz zu reliziensieren.

      Ich sehe es eher umgekehrt. GPL als privatrechtlicher Vertrag. Wenn die GPL nich akzeptiert wird, ist es unautorisiert.

    Score: 3 Von Jörg W Mittag am Do, 10. März 2005 um 17:51 #
    > Was ist der Unterschied zwischen PearPC und Softpear?

    Der gleiche wie der zwischen Bochs und WINE: PearPC emuliert einen PowerMac, SoftPear emuliert ein MacOS X (wenn es denn mal fertig ist).

    jwm

    Score: 3 Von Tuxnewbie am Do, 10. März 2005 um 22:59 #
    Ja, das ist doch mal wieder ein Fall für "Enforcing the GNU GPL". Gab es auf den CLT einen schönen Vortrag.
    Was ich mich aber immer wieder frage, ist, warum zur Hölle nehmen die Leute keine BSD-lizenzierte Software? Da dürften sie das ja. Nein, da wird GPL-Code genommen, zugemacht und verkauft. Na ich hoffe, daß die CherryOS-Pfeifen kräftig eins aufs Dach bekommen.
    • Score: 3 Von theBohemian am Fr, 11. März 2005 um 16:15 #
      > Was ich mich aber immer wieder frage, ist, warum zur Hölle nehmen die Leute keine BSD-lizenzierte
      > Software?
      Es gibt soweit ich weis keinen PPC-Emulator unter BSD-Lizenz.

      > Na ich hoffe, daß die CherryOS-Pfeifen kräftig eins aufs Dach bekommen.
      Das hoffe ich auch.

mehr GPL
Score: 3 Von Linuxglider am Do, 10. März 2005 um 11:43 #
Ja da kann man nur hoffen das es was bringt, GPL Software darf nicht zum Selbstbedienungsladen für Firmen werden, die dann unter anderer Lizenz Kohle machen.
Auch sollten hier Anwender die Firma auffordern 'zurückzurudern' und eine Lösung hervorzurufen. Wer erwischt wurde sollte dann wenigstens den nächsten Schritt kennen. Software unter GPL stellen und kommerzielle Tools anbieten, die einen echten 'Mehrwert' darstellen ist vielleicht eine Lösung wo dann alle mit leben können und noch viel besser aus dem Gewinn ein Spende ans PearlPC Projekt.
Gruss
Linuxglider
Score: 3 Von Feynman am Do, 10. März 2005 um 11:55 #
Eine interessante Frage wird, ob der DMCA dazu führt, dass die "Beweise" zum Codeklau illegal werden (also das disassemblieren "fremden" Eigentums).

Das wäre nämlich auch ein Aus für die GPL.

  • Score: 3 Von ThomasS am Do, 10. März 2005 um 12:03 #
    Hallo,

    ich vermute, dass nicht das Diassemblen verboten wird. Vielmehr wird es so sein, dass die Verwendung solcher Erkenntnisse, etwa die Entwicklung von Software zum Knacken von Kopierschutzmechanismen usw. kriminalisiert wird.
    Weiß jemand, was die gegenwärtige amerikanische Rechtsprechung zum Thema "disasseblieren" sagt?

    Score: 3 Von Hans-Joachim Daniels am Do, 10. März 2005 um 12:35 #
    Nur dass "man" dann in der umgekehrten Position ist, und zwar in der des Rechteinhabers. Und wenn diese mehr Rechte zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bekommen, dann müssten diese auch von Programmieren Freier Software genutzt werden können.
    Nur weiß ich nicht, ob das, was Rechteinhaber jetzt mehr dürfen, überhaupt zu obiger Frage zu gebrauchen ist.
    Score: 3 Von Calle am Do, 10. März 2005 um 12:39 #
    Na ja PEar PC hat ja ihr eigenes Produkt disassembliert :-)
Score: 3 Von Der Experte am Do, 10. März 2005 um 12:21 #
dass es "TuxRacer" ja auch für Windows gibt:

http://tinyurl.com/45vu5

Damit gibt es wirklich keinen Grund mehr Linux einzusetzen. (Deshalb befürworte ich auch die Portierung von KDE auf Windows :)

Score: 3 Von ich am Do, 10. März 2005 um 13:39 #
Lahaina Hi, USA bedeutet nicht, dass der Ort "Lahaina Hi" heißt, sondern das heißt, dass Lahaina im Bundesstaat Hawaii (US-Kürzel: HI) liegt. Ou Mann.
Score: 3 Von theBohemian am Do, 10. März 2005 um 15:51 #
Die PearPC Entwickler müssen jetzt schnell handeln, wenn sie vor Gericht Erfolg haben wollen. Wie Harald Welte in seinen Vorträgen sagt, prüfen die Gerichte ob es sich bei der Angelegenheit um einen dringenden Tatbestand handelt. Dieser Umstand ist nicht mehr gegeben wenn die GPL-Verletzung durch CherryOS auf ./, pro-linux und hunderten anderer Newsseiten breitgetreten worden ist und erst in 4 Wochen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

PearPC wird das jetzt nichts nützen, aber falls ihr selbst mal in die Situation kommt, dann beachtet bitte diesen Umstand, wenn ihr plant euer Recht durchzusetzen.

  • Score: 3 Von Mark am Do, 10. März 2005 um 17:03 #
    Interessant, aber richtig verstanden habe ich es leider nicht.
    Erklär das mit der dringlichen Angelegenheit doch mal bitte etwas genauer.

    Schon mal vielen Dank für die Mühen

    Mark

    • Score: 3 Von JJ am Do, 10. März 2005 um 21:21 #
      Wenn es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt, ist es leichter, eine einstweilige Verfügung oder auch einen vorläufigen Haftbefehl zur Verhinderung des Vernichtens von Beweisen zu bekommen. Wenn Manager und andere Geschäftsleute etwas nicht mögen, dann ist es ein Besuch im Gefängnis, denn dort ist die Weinauswahl meist doch recht begrenzt und auch Kaviar oftmals knapp.
      Score: 3 Von theBohemian am Do, 10. März 2005 um 22:22 #
      Für eine Unterlassungsklage ist es (zumindest für dt. Gerichte?) notwendig, dass die Angelegenheit neu bzw. dringend ist. Wenn der GPL-Verstoß schon einige Zeit in der Öffentlichkeit bekannt ist (und dazu zählen Veröffentlichungen auf Newsseiten), dann kann es passieren, dass die Klage aus diesem Grund abgewiesen wird.

      Daher sollte bei einer vermuteten Verletzung vorsichtig und mit Bedacht vorgegangen werden. Es ist für die Gerichte kein Problem wenn erst 4 Wochen lang in vertraulicher Art & Weise das Vorgehen überlegt wird und das Thema dann erst an die große Glocke gehangen wird, wenn es richtig los geht.

      Ich kann mir natürlich vorstellen, dass das schwierig ist: Zurecht sorgt eine GPL-Verletzung für Empörung in der Community - besonders wenn der betroffene Hersteller auf stur stellt (leider nicht selten :( ). Die Meldung verbreitet sich dann schneller als die betroffenen Entwickler einen Plan zum weiteren Vorgehen machen können. Letzteres ist ja auch nicht einfach, schliesslich sind viele Entwickler keine Juristen und es besteht sicher auch nicht immer Einigkeit darüber, dass die GPL mit gerichtlicher Härte verteidigt werden soll.

      Hier findest du einen von Weltes Vorträgen (Magicpoint): Vortrag Berlinux

      Die GPL FAQ mit Hinweisen was bei Verletzungen zu tun ist:
      http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html

      Und noch mehr Hinweise dazu:
      http://www.gnu.org/licenses/gpl-violation.html

Score: 3 Von Sven am Fr, 11. März 2005 um 16:23 #
und wie wollte Ihr die jenigen verklagen die sowas in China produzieren und dann verkaufen? So lang ist der Arm der Gerichte dann nicht.

Insofern ist es doch Wettbewerbsverzerrung das Länder die solche Sachen nicht so genau nehmen ihren Unternehmen
einen riesen Vorsprung verschaffen.

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