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Thema: Entwicklung des Open Source BitKeeper-Clients eingestellt

1 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
Score: 3 Von rittmey am Do, 7. April 2005 um 11:22 #
Die Klausel finde ich alles andere als normal. Ich finde die vielmehr richtiggehend abartig! Es geht hier schliesslich nur um eine Nutzung (!) eines Produktes! Wenn Du spezifisches Firmenwissen als Angestellter besitzt, dann mag so eine Klausel mitunter vorkommen. Aber hier geht es ausschliesslich darum, ein Produkt nutzen zu dürfen. Solche Klauseln hat nicht mal Microsoft in seinen EULAs - und auch die haben bekanntlich so manches free beer-Köderprogramm in ihrem Angebot.

In Arbeitsverträgen ist das u.U. was anderes. Hier kommt Konkurrenzverbot ja in der Tat häufiger vor. Dort kann ich das auch nachvollziehen. Wobei diese Klauseln auch immer seltener vorkommen, da bei derartigen Arbeitsverträgen der Arbeitgeber seinerseits verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Entschädigungen zu zahlen, wenn er diesem über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus ein Konkurrenzverbot auferlegt - eben genau so lange, wie das Konkurrenzverbot vertraglich gilt.

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