Naja, die einstweilige Verfügung in Deutschland ist doch eine deutlich bessere Motivation die Sache außergerichtlich zu klären als das was SCO bisher von diversen Richtern in diversen Verfahren aufgebrummt bekommen hat. Schließlich sitzt Fortinet auf einem Produkt, und solange der Streit nicht geschlichtet ist, können sie nichts Verkaufen.
Was mich immer wieder wundert ist, dass diese Firmen nicht auf die Idee kommen ein BSD als Ausgangsbasis herzunehmen. Ist auch nicht schlecht, und hat man keine probleme mit kommerziellen Lizenzen.
Schließlich sitzt Fortinet auf einem Produkt, und solange der Streit nicht geschlichtet ist, können sie nichts Verkaufen.
Was mich immer wieder wundert ist, dass diese Firmen nicht auf die Idee kommen ein BSD als Ausgangsbasis herzunehmen. Ist auch nicht schlecht, und hat man keine probleme mit kommerziellen Lizenzen.