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Thema: Fortinet lenkt bei GPL-Verletzung ein

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Von Mark am Fr, 29. April 2005 um 11:39 #
Schadenersatz kann es wohl nur für die Urheber geben können. Ich kann mir nicht vorstellen das sonst jemand einen Schaden beziffern kann, also sagen kann wie groß der ihm entstandende Schaden ist.

Eine Strafe kann das Gericht natürlich trotzdem verhängen. Die wird aber an die Staatskasse gehen.
So eine Strafe wird wahrscheinlich eher übersichtlich sein. So was schlimmes haben sie ja auch nicht gemacht. Außerdem haben sie ihr Fehlverhalten ja eingeräumt und sich geeinigt. Damit sollte es dann auch gut sein.

Interessieren würde mich das Wettbewerbsrecht. Kann ich als Wettbewerber einen Schaden beziffern. Immerhin haben sie sich Vorteile unrechtmäßig erschlichen?

Dies ist natürlich nur meine Meinung und keine Rechtsberatung!

Schöne Grüße
Mark

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