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Di, 17. Mai 2005, 17:45

Software::Web

Webseiten der EU-Abgeordneten auf Softwarepatente untersucht

Auf der Seite »Patentes Web« hat die »Initiative hessischer Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software« die Webpräsenz aller deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf Verwendung von zehn gängigen Softwarepatenten untersucht.

Anlass ist die zweite Lesung des EU-Parlaments zur heftig diskutierten Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und die voraussichtliche Abstimmung darüber im kommenden Juli.

Ergebnis: Von den 99 deutschen EU-Parlamentariern besitzen 92 eine eigene Webseite. 77 dieser Webpräsenzen verwenden wahrscheinlich mindestens zwei beim Europäischen Patentamt eingereichte Patente, zwei Webpräsenzen sind in Überarbeitung. Im Durchschnitt ist jede Webseite von etwa drei der zur Anschauung herangezogenen zehn Patente betroffen.

Die Initiative hessischer Unternehmen gegen Patentierbarkeit betont ausdrücklich, daß es nicht um eine vollständige Überprüfung in streng technischem oder juristischem Sinne gehe. Eine solche Überprüfung würde Studien zufolge pro Patent und Anwendung etwa 25.000 Euro kosten. Dies zeigen auch vergleichbare Verfahren in den USA. Die Initiative möchte mit dieser Aktion vielmehr aufzeigen, daß von der umstrittenen Richtlinie jeder Mensch betroffen sein kann, der Computer und/oder Internet nutzt.

In einem offenen Brief an alle deutschen EU-Parlamentarier verweist sie darauf, daß es nicht nur um die vielzitierten ABS-Systeme oder medizinischen Geräte gehe, die von Befürwortern der Ratsversion gerne als Beispiele herangezogen werden. Die trivialen Patente seien die gefährlicheren. Auch wenn eigentlich "nur" gewerbliche Anwendungen betroffen sind, werden die Parlamentarier am Beispiel ihrer eigenen Webpräsenz die Problematik einer "schwammigen" Richtlinie jetzt vielleicht erkennen.

Die hessische Initiative fordert alle deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihrem offen Brief auf, die umstrittene Version des Ministerrats nicht zu akzeptieren und statt dessen auf die im September 2003 vom Parlament selbst in der ersten Lesung verabschiedete Fassung zurückzugreifen.

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