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Thema: Nokia verzichtet auf Patentansprüche gegen den Linux-Kernel

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Von G. W. am Sa, 28. Mai 2005 um 21:34 #
Du hast die GPL nicht verstanden! Das ist nicht schlimm, weil sie auch wirklich sehr komplex ist. Der Absatz ist folgendermaßen zu verstehen: Wenn beispielsweise die Fraunhofer-Gesellschaft sagen würde, dass ihre patentierte MP3-Technologie nur als Binary verbreitet werden darf und ich eine bisher nur OGG-fähige GPL-Software mit MP3-Support ergänzen würde, dann und nur dann kommt der Absatz zum Tragen: Die GPL würde mich zu einer Patentverletzung und die Patente zu einer Urheberrechtsverletzung zwingen, also darf ich, wenn ich keine Rechtsverletzung begehen will, die Software überhaupt nicht verbreiten, weder als Binary noch im Quellcode.

Das und nichts anderes besagt dieser Absatz. Wenn der Kernel Technologien implementieren würde, die Nokia patentiert hat, dann dürfte Nokia den Kernel nutzen und wäre dabei natürlich auch an die Offenlegungspflicht der GPL gebunden, Nokia dürfte aber trotzdem gleichzeitig Lizenzgebühren von etwaigen Rechtsverletzern fordern. Das heißt, der Kernel dürfte weiter sowohl als Binary als auch im Quelltext unter der GPL verbreitet werden, wäre aber keine Freeware mehr. Das ist kein Problem, weil die GPL keine Freeware-Lizenz ist. Nur wenn Nokia die Nutzung der Patente ausschließlich als Binary gestatten würde, dürfte Nokia ihn selbst nicht mehr verbreiten. Dann dürften alle anderen es aber auch nicht.

Genau diese Absurdität verhindert die GPL nicht, die MPL und die CDDL aber sehr wohl. Wer jemanden wegen einer Patentverletzung in einer MPL- oder CDDL-Software rechtlich angreift, der verliert sofort und automatisch sämtliche Nutzungsrechte unter der MPL oder CDDL, aber nicht unter der GPL. Sag mal, hast Du Dich überhaupt mal erkundigt, warum die MPL und die CDDL mit der GPL inkompatibel sind? Dieser Umstand ist der einzige, in dem die GPL den Lizenznehmern mehr Rechte einräumt. In allen anderen Umständen räumen die MPL und die CDDL mehr Rechte ein. Wenn die FSF diesen Missstand korrigieren würde, könnte der Linux-Kernel mit Solaris-Code kombiniert werden, denn weitere Hürden gibt es nicht.

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    Von pinky am Sa, 28. Mai 2005 um 22:32 #
    Wenn beispielsweise die Fraunhofer-Gesellschaft sagen würde, dass ihre patentierte MP3-Technologie nur als Binary verbreitet werden darf und ich eine bisher nur OGG-fähige GPL-Software mit MP3-Support ergänzen würde, dann und nur dann kommt der Absatz zum Tragen: Die GPL würde mich zu einer Patentverletzung und die Patente zu einer Urheberrechtsverletzung zwingen, also darf ich, wenn ich keine Rechtsverletzung begehen will, die Software überhaupt nicht verbreiten, weder als Binary noch im Quellcode.

    ja

    Wenn der Kernel Technologien implementieren würde, die Nokia patentiert hat, dann dürfte Nokia den Kernel nutzen und wäre dabei natürlich auch an die Offenlegungspflicht der GPL gebunden, Nokia dürfte aber trotzdem gleichzeitig Lizenzgebühren von etwaigen Rechtsverletzern fordern.

    Wie du oben beschrieben hast, wenn Nokia weiß, dass Linux ihre Patente verletzt und es dafür kein "Freistellung" gibt, dann kann Nokia die GPL nicht verwenden (da es sich mit den Patenten wiederspricht). In dem Moment wo sie Max Müller deswegen verklagen, können sie Linux auch nichtmehr unter den Bedingungen der GPL verteilen, da sie ja genau wissen, dass die GPL mit ihren Patentansprüchen nicht zusammen passt. Nokia kann ja schlecht auf der einen Seite erst Programme unter der GPL weiter geben und dann die Empfänger womöglich wegen Patentverletzung verklagen.

    Wenn die FSF diesen Missstand korrigieren würde, könnte der Linux-Kernel mit Solaris-Code kombiniert werden, denn weitere Hürden gibt es nicht.

    Linux ist unter GPL v2 only lizenziert. Auch wenn GPLv3 eine Patentklausel kompatibel zu der der CDDL hat, wäre es also nicht so ohne weitere möglich, da es heute wohl kaum noch möglich ist von allen ein "ja" für einen Lizenzwechsel zu bekommen.

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