IMHO sind sie nicht tot, weil immer noch Rechtsunsicherheit herrscht und die Bestimmungen in der EU nicht harmonisiert sind. M.E. sind sie in D nicht durchsetzbar, weil ein Grundsatzurteil des BVG (?) die Patentierbarkeit von Software in D verbietet. Allerdings vergibt das EPA weiter fröhlich Softwarepatente, obwohl eine Richtlinie von ann Schnee dies ausdrücklich verbietet. Sollten SWPs irgendwann doch einmal möglich werden in der EU, sind diese Patente ab der Umsetzung in deutsches Recht dann auch in D durchsetz- und Lizenzgelder einklagbar.
Ergo: Wachsam bleiben und weiter kräftig mittrommeln, damit die nächste Richtlinie bzgl. SWPs im Sinne der EU und nicht im Sinne einiger großr Konzerne asfällt.
Nein, des Bundesgerichtshofs (BGH), soweit ich weiß. Ist aber auch in Karlsruhe
Und ja, wenn Softwarepatente in 5 Jahren oder so doch mal kommen sollten, bliebe immer noch die Möglichkeit, vor dem BVG zu klagen. Denn gewisse Anhaltspunkte, daß solch ein mieses Machwerk nicht verfassungsgemäß ist, gibt es auf jeden Fall...
> Sollten SWPs irgendwann doch einmal möglich werden in der EU, sind diese Patente ab der Umsetzung in deutsches Recht dann auch in D durchsetz- und Lizenzgelder einklagbar.
Bist Du Dir da ganz sicher? Gesetze können doch auch nicht "rückwirkend" beschlossen werden. Sollten SW-Patente doch eingeführt werden, dann müßten doch alle bereits vergebenen Patente ungültig sein, da man (bisher jedenfalls) Unrecht nicht rückwirkend in Recht verwandeln kann (soweit ich jedenfalls weiß). Oder waren die Anti-Demokraten auch schon in dieser Richtung erfolgreich?
Ja, Boris, das wäre so. Faktisch sind die 30000+ SWPATs anerkannte Patente am EPA und könnten auch eingeklagt werden, nur ist den SWPAT-Inhabern klar, dass ihre Chancen vor Gericht zur Zeit eher Mager sind weil zur Verteidigung die Europäische Patentübereinkunft herangezogen werden kann. Als eigentlich geltendes Recht schließt sie Patente auf reine Software aus.
Allerdings vergibt das EPA weiter fröhlich Softwarepatente, obwohl eine Richtlinie von ann Schnee dies ausdrücklich verbietet. Sollten SWPs irgendwann doch einmal möglich werden in der EU, sind diese Patente ab der Umsetzung in deutsches Recht dann auch in D durchsetz- und Lizenzgelder einklagbar.
Ergo: Wachsam bleiben und weiter kräftig mittrommeln, damit die nächste Richtlinie bzgl. SWPs im Sinne der EU und nicht im Sinne einiger großr Konzerne asfällt.
Just my 2 cent,
husky
Nein, des Bundesgerichtshofs (BGH), soweit ich weiß. Ist aber auch in Karlsruhe
Und ja, wenn Softwarepatente in 5 Jahren oder so doch mal kommen sollten, bliebe immer noch die Möglichkeit, vor dem BVG zu klagen. Denn gewisse Anhaltspunkte, daß solch ein mieses Machwerk nicht verfassungsgemäß ist, gibt es auf jeden Fall...
Bist Du Dir da ganz sicher? Gesetze können doch auch nicht "rückwirkend" beschlossen werden. Sollten SW-Patente doch eingeführt werden, dann müßten doch alle bereits vergebenen Patente ungültig sein, da man (bisher jedenfalls) Unrecht nicht rückwirkend in Recht verwandeln kann (soweit ich jedenfalls weiß). Oder waren die Anti-Demokraten auch schon in dieser Richtung erfolgreich?
Gruss