Von René van Bevern am Mi, 20. Juli 2005 um 17:48 #
Einerseits sagt die Lizenz, dass im Falle von Verändungen des Dokuments auf Anforderung des Lizenzgebers jede vermeidbare Nennung des Lizenzgebers oder Autors zu streichen ist (4a), andererseits sagt die Lizenz, eine Nennung dessen ist, insofern vorhanden, durchzuführen (4c). Ein Lizenzgeber, der diese Referenzen verbietet, und es dem Lizenznehmer damit unmgölich macht, mit 4c der Lizenz konform zu gehen, kann so indirekt die Veränderung des Dokuments verbieten.
Außerdem verbietet die Lizenz im Punkt 4a weiter, das Werk unter Zugriffskontrolle zu verbreiten oder vorzuführen. Da das nicht näher spezifiziert ist, ist im Zweifelsfall sogar eine Kopie über eine SSL-Leitung ein Lizenzbruch. Damit hat die Lizenz ein ähnliches Problem wie die GFDL.
dazu fällt mir nur eins ein "Free as in free speech, not free as in free beer" - Richard Stallman oda vielleicht doch :) gibts denn des bier auch in deutschland?
...was aber eigentlich nur heisst, dass dieses "Bier", sofern es in .de hergestellt ist, in .de nicht Bier genannt werden darf - sofern es aus Daenemark importiert wird, darf es so heissen. Schlimmstes Beispiel ist Corona, das allen ernstes in .de als Bier verkauft werden darf!
Wobei mir auffaellt: Bier aus Daenemark? *lol* Normalerweise packst Du Dir jeden Kubikzentimeter mit Alk voll, wenn Du da hoch faehrst!
Erst wenn der letzte Webserver kostenpflichtig, der letzte GNU-Sourcecode verkauft, der letzte Algorithmus patentiert, der letzte Netzknoten kommerzialisiert, die letzte Newsgroup moderiert und jede kleine Homepage überwacht und besteuert wird, erst dann werdet Ihr merken, daß man mit Open-Source-Bier allein nicht programmieren kann!
Der Sud, aus dem später vergorenes Bier wird, besteht zu großen Teilen aus Zucker - nämlich Maltose (Malzzucker). Was sollten die Hefepilze sonst vergären? Insofern ist dein Einwand nicht ganz schlüssig, denn die Zuckerzugabe in Bieren (Ausnahme sind hier Zuckerarten auf Glukosesirup-Basis, die nicht 100 %ig vergoren werden) bedeutet lediglich, dass der vergärbare Extrakt erhöht wird. Bekannt ist dieses Verfahren beispielsweise bei den belgischen Trappistenbieren, bei denen die Würze (vor der Gärung) mit Kandiszucker verfeinert wird, um einen wesentlich höheren Alkoholgehalt bei gleichzeitigem Verzicht auf den typischen Starkbiergeschmack zu erzielen. Über den Geschmack an sich sagt eine Zuckerzugabe nur wenig aus.
Es gibt, bei hobbybrauer.de und anderen Seiten, schon genug open-source rezepte. Fuer Bier, wein und andere gesoeffe. Bloss betont man da nich staendig, das man ach so offen ist, sondern es ist selbstverstaendlich.
Zum Zucker: Zucker wird, wie bereits gesagt, von den Hefen vergoren, er ist auch das einzige, was die vergaeren koennen, das heisst, in behandeltem Malz ist auch Zucker drin (wird von den Enzymen bei 72* aus der Staerke hergestellt), aber die Zugabe von reinem Zucker ist in Deutschland sowohl im Bier als auch im Qualitaetswein verboten.
Von DrJaegermeister am Do, 21. Juli 2005 um 14:27 #
Von Knackis: Man nehme Malzbier oder Frucht-Saft (Basis), Zucker(mehr Zucker=mehr Alc) und Brot(für die Hefe welche im Knast verboten ist). Nach einer Woche hast du "Angesetzten". Wie du siehst ist Zucker wichtig für den Rausch.
Und ist sogar noch legga
Außerdem verbietet die Lizenz im Punkt 4a weiter, das Werk unter Zugriffskontrolle zu verbreiten oder vorzuführen. Da das nicht näher spezifiziert ist, ist im Zweifelsfall sogar eine Kopie über eine SSL-Leitung ein Lizenzbruch. Damit hat die Lizenz ein ähnliches Problem wie die GFDL.
;-)
Fax
"Free as in free speech, not free as in free beer" - Richard Stallman
oda vielleicht doch :)
gibts denn des bier auch in deutschland?
http://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot
Werde mich die Rest der Nacht mit ein paar No-name-Bieren damit beschaeftigen :-).
Leider wird die Webseite von
"gutes, würziges, einheimisches Falkenbier aus Schaffhausen!"
von meinem Content-Filter geblockt.
Wobei mir auffaellt: Bier aus Daenemark? *lol* Normalerweise packst Du Dir jeden Kubikzentimeter mit Alk voll, wenn Du da hoch faehrst!
2 Fässer Guinness plus 8 Flaschen Single Malt Whisky plus Verdauerli
Gruß
Raini
Was hindert Dich daran, Dir die Quellen runterzuladen und selbst zu entwickeln? Das ist doch das Schöne an OpenSource
Aber wieso die CC-Lizenz, wann wird es ein Bierrezept unter [GPL|GDL] geben? ;)
Rob
der letzte GNU-Sourcecode verkauft,
der letzte Algorithmus patentiert,
der letzte Netzknoten kommerzialisiert,
die letzte Newsgroup moderiert und jede kleine Homepage überwacht und besteuert wird,
erst dann werdet Ihr merken, daß man mit Open-Source-Bier allein nicht programmieren kann!
Insofern ist dein Einwand nicht ganz schlüssig, denn die Zuckerzugabe in Bieren (Ausnahme sind hier Zuckerarten auf Glukosesirup-Basis, die nicht 100 %ig vergoren werden) bedeutet lediglich, dass der vergärbare Extrakt erhöht wird. Bekannt ist dieses Verfahren beispielsweise bei den belgischen Trappistenbieren, bei denen die Würze (vor der Gärung) mit Kandiszucker verfeinert wird, um einen wesentlich höheren Alkoholgehalt bei gleichzeitigem Verzicht auf den typischen Starkbiergeschmack zu erzielen. Über den Geschmack an sich sagt eine Zuckerzugabe nur wenig aus.
Zum Zucker: Zucker wird, wie bereits gesagt, von den Hefen vergoren, er ist auch das einzige, was die vergaeren koennen, das heisst, in behandeltem Malz ist auch Zucker drin (wird von den Enzymen bei 72* aus der Staerke hergestellt), aber die Zugabe von reinem Zucker ist in Deutschland sowohl im Bier als auch im Qualitaetswein verboten.
Man nehme Malzbier oder Frucht-Saft (Basis), Zucker(mehr Zucker=mehr Alc) und Brot(für die Hefe welche im Knast verboten ist). Nach einer Woche hast du "Angesetzten".
Wie du siehst ist Zucker wichtig für den Rausch.
Gruss
http:///www.schelmbraeu.de
Schelmbräu - unser Sudhaus steht am See!